IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung – März 2010

In meinem IT-Recht Update aus dem Monat März 2010 findet ihr dieses Mal wieder einige interessante Urteile aus der Rechtsprechung, die vor kurzem veröffentlicht wurden.

Insbesondere wurde ich dabei auf folgende Urteile aufmerksam:

      BAG: Anspruch des Betriebsrats auf Internetanschluss
      Eigentlich sollte das Internet mittlerweile standardmäßig zu jeder Büroausstattung gehören. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber gerade kein Internet zur Verfügung stellt. Gemäß §40 Abs. 2 BetrVG besteht zwar die Verpflichtung für den Arbeitgeber, für die laufende Geschäftsführung sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen, allerdings wird in der Rechtsprechung seit jeher an der Erforderlichkeit des verlangten Sachmittels „Internet“ gezweifelt.
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      OLG Hamburg: Veröffentlichung von ungeschwärzten Urteilen stellt keine Persönlichkeitsverletzung dar
      In der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg von Ende Juli (Beschluss v. 31.07.2009, Az.: 325 O 85/09, wir berichteten) hat sich nun das OLG Hamburg (Entscheidung vom 16.02.2010, Az.: 7 U 88/09) zur möglichen Haftung eines Webhosters bei Persönlichkeitsverletzungen geäußert.
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      OLG Hamm: Kein Kostenersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung
      Abmahnungen werden bei Rechtsverletzungen im Internet teilweise massenweise ausgesprochen. Der Abgemahnte wird in der Regel dazu aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Wird eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen, kann sich der Betroffene meist nur mit anwaltlicher Hilfe gegen diese wehren, wobei ihm dadurch wiederum selbst Kosten entstehen. Eine Gegenabmahnung führt aber nicht automatisch zu einer Kostenerstattung auf Seiten des Abgemahnten, wie das OLG Hamm in einer Entscheidung von Anfang Dezember (Urteil vom 03.12.2009 – Az.: 4 U 149/09) bekanntgab.
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      LG Rottweil – Wettbewerbsverstoß bei Nachahmung einer fremden Internetseite
      Die Nachahmung einer fremden Internetseite beschäftigte die Gerichte erst vor kurzem im Rahmen eines prominenten Beispiels: Das LG Köln verneinte die Frage, ob StudiVZ die Seite von Facebook unlauter nachgeahmt hatte. Das Landgericht Rottweil entschied nun in einem anderem Fall von Anfang des Jahres (Beschluss v. 02.01.2010 – Az.: 4 O 89/08), dass die Übernahme wesentlicher Elemente eines fremden Internetauftritts dann wettbewerbswidrig wird, wenn der Verbraucher dadurch über die betriebliche Herkunft getäuscht wird.
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      OLG Köln – Foto-Einstellung bei Facebook stellt konkludente Einwilligung für Personensuchmaschine dar
      Sucht man bei Google nach bestimmten Personennamen, so erhält man in der Regel auch Ergebnisse von sogenannten Personensuchmaschinen. Diese sammeln von den verschiedensten sozialen Netzwerken und Webseiten Informationen über die jeweilige Person zusammen. Daneben wird auch von allen Namensträgern versucht, entsprechende Fotos aufzufinden, die dann das jeweilige Suchergebnis ergänzen. Wie das OLG Köln in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 09.02.2010 – Az.: 15 U 107/09) urteilte, liegt bereits im Einstellen von Fotos bei Facebook und ähnlichen sozialen Netzwerken eine stillschweigende Einwilligung für die Verwertung auf derartigen Personensuchmaschinen.
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      BGH: Keine Löschungspflicht für Online Archive bei Wort- und Bildberichterstattungen
      Der Bundesgerichtshof hatte sich in der Revision einer Entscheidung des OLG Hamburg mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Spiegel Online eine Löschungspflicht für Artikel im Online-Archiv trifft, wenn durch eine Wort- und Bildberichterstattung über eine schwere Straftat berichtet wird. Der BGH hielt es für zulässig (Urteile vom 9. Februar 2010 – VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08), obwohl der Name des Verurteilten genannt wurde und kontextbezogene Bilder des Verurteilten angezeigt wurden.
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      OLG Düsseldorf: Wirksamer Vertragsschluss per E-Mail möglich
      Grundsätzlich setzt ein Vertragsschluss online wie offline voraus, dass die Willenserklärungen beider Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte übereinstimmen. Dies kann ausdrücklich und konkludent geschehen – soweit die gesetzlichen Vorgaben. Im Internet werden Verträge in der Regel in Online-Shops geschlossen, in dem der Verbraucher seine Bestellung aufgibt und der Unternehmer die Ware versendet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun entschieden (Beschluss v. 26.03.2009 – Az.: I-7 U 28/08), dass es auch bei Zusendung einer E-Mail unter Umständen zu einem stillschweigenden Vertragsschluss kommen kann.

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      LG Berlin – Affiliate trägt im Missbrauchsfall die Beweislast
      In sogenannten Affiliate Systemen bieten meist kommerzielle Anbieter („Merchants“) ihren Vertriebspartnern („Affiliates“) eine Provision, wenn diese erfolgreich einen Neukunden an den Anbieter vermitteln. Die Affiliates vermarkten dabei die Güter des Vertriebspartners über deren Webseite, in dem der Merchant ihnen entsprechende Werbemittel zur Verfügung stellt. Kommt es zum Verdacht, dass der Affiliate Missbrauch betrieben hat, um mehr Provision zu erlangen, trifft ihn allein die Beweislast dafür, dass die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt ist, wie das LG Berlin im Oktober 2009 entschied (Urteil vom 15.10.2009 – Az.: 28 O 321/08).
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Umfrage: Haftung des Betreibers eines offenen WLANs?

Anlässlich des aktuellen vor dem BGH verhandelten Urteils zur Haftung des Betreibers eines verschlüsselten WLANs will netzrecht von seinen Lesern wissen, ob der Betreiber eines offenen WLANs für Rechtsverletzungen haften sollte, die unbekannte Dritte über den Internetanschluss begehen.

Sollte der Anschlussinhaber eines offenen WLAN-Netzes für Rechtsverletzungen haften, welche (unbekannte) Dritte über seinen Anschluss begehen?

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Update: BGH entscheidet über Haftung für verschlüsselte WLAN-Netze

In der Revision zu einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.07.2008 – Az.: 01.07.2008 – Az.: 11 U 52/07) hat der BGH am 18.03.2010 nun über die Frage verhandelt, ob der Anschlussinhaber eines offenen WLANs für Rechtsverletzungen haftet, welche Dritte über sein Netz begehen.

Der Beklagte hatte ein unverschlüsseltes, offenes WLAN Netz betrieben. Während seines Urlaubs hatte sich ein unbekannter Dritter zu seinem Netz verbunden und es für Musik Filesharing genutzt. Daraufhin erhielt der Beklagte vom Rechteinhaber eine Abmahnung und wurde auf Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verklagt. Während das LG Frankfurt in der ersten Instanz der Klage stattgegeben hatte, wies das OLG Frankfurt in der Berufung die Klage ab. Nun hatte sich der BGH in der Revision mit dem Fall auseinanderzusetzen.

Bisher gab es kein vergleichbares höchstrichterlicheres Urteil zur Haftung für offene WLAN. Vielmehr ist die Rechtslage dank der widersprechenden Urteile der Oberlandesgerichte alles andere als eindeutig.

Auch wenn das aktuelle Urteil des BGH noch nicht gefällt ist, ist bisher nur folgendes an mehreren Stellen “durchgesickert” (auch wenn diese Informationen sehr mit Vorsicht zu genießen sind): Bei Betreiben eines offenen WLANs wird wohl eine “Gefahrenquelle eröffnet”. Außerdem soll eine Haftung (auch für die Kosten einer Abmahnung) erst nach einem Hinweis entstehen, was mit den von der Rechtsprechung entwickelten Prüfungs- und Überwachungspflichten einhergeht. Reto Mantz vergleicht dies mit dem sog. “Notice-and-Takedown” Prinzip.

Bisher hat die Rechtsprechung die Frage nach einer Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung entschieden, wonach der Anschlussinhaber Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt haben musste. In der Regel wird es zwar der Inhaber eines offenen WLANs mangels entsprechender technischer Kenntnisse nicht mitbekommen, wenn ein unbekannter Dritter über die eigene Leitung mitsurft und darüber Rechtsverletzungen begeht (beim weit verbreiteten ADSL kommt es dabei ja zu keinen Geschwindigkeitseinbußen). Spätestens in dem “Hinweis” des Rechteinhabers an den Anschlussinhaber über die Rechtsverletzung könnte aber entsprechende Prüfungspflichten auslösen, welche ihn dazu verpflichten, das WLAN gänzlich zu sperren.

Der BGH entscheidet nun abschließend darüber, ob es für den Betrieb offener Netze eine Zukunft geben wird. Ob es schließlich eine Grundsatzentscheidung wird, bleibt abzuwarten. Scheinbar lassen aber die Äußerungen des Vorsitzenden Richters und der Staatsanwaltschaft vermuten, dass es für die Betreiber der offenen WLAN Netze eng werden könnte. Dr. Roggenkamp vertritt sogar die These, dass der BGH den Anschlussinhaber – entsprechend den Grundsätzen der sog. “Halzband-Entscheidung” – als Täter einer Urheberrechtsverletzung (nach den Rechtscheinsgrundsätzen) verurteilt werden könnte – was im Ergebnis leider die Sache völlig verfehlen würde (die beiden Sachverhalte sind nicht vergleichbar).

Ob das Urteil – egal wie es ausfällt – Auswirkungen auf Freifunk hat, darf jedoch zurecht angezweifelt werden. Es bleibt dennoch spannend, ob und wie der BGH in der Sache einen gerechten Kompromiss zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Vertretern freier Netze finden will. Am 12. Mai 2010 wissen wir mehr – denn dann wird das Urteil verkündet.

UPDATE:
Jens Ferner weist in einem Artikel vom 20.03. darauf hin, dass der zu verhandelnde Fall vor dem BGH keineswegs den Fall betrifft, in dem ein offenes WLAN vorliege. Vielmehr hatte der Beklagte seinen Router mit dem Standardpasswort (welches bei der Auslieferung des Routers vergeben wird) betrieben. Und das ändert die Sachlage ungemein, da der Vorwurf nicht darauf lautet, ein offenes WLAN zu betreiben, sondern das Passwort eines durch WPA Verschlüsselung gesichertes Netz nicht geändert zu haben.

Der BGH wird also darüber zu befinden haben, ob und wie man für ein bereits gesichertes WLAN Netz haftet. Das Urteil könnte bei einer eventuellen Haftungsbejahrung damit weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von vielen privat betriebenen Funknetzen haben, da insofern eine Verkehrspflicht statuiert werden könnte, eine entsprechende WLAN Sicherung einzuführen. Und dann würde sich die Frage stellen, wie man im konkreten eine solche Sicherung durchzuführen hätte. Das Landgericht Frankfurt (2/3 O 19/07) ging in der Sache noch davon aus, dass die Standardverschlüsselung bestimmter Hersteller bei Auslieferung noch dieselbe wäre – was tatsächlich aber nicht mehr der Fall ist. Auch ist sehr fraglich, inwieweit ein bestimmter Sicherheitsmechanismus als wirklich sicher gilt, da bereits die WPA Verschlüsselung als geknackt gilt. (( http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/2021667/wissenschaftler_knacken_wpa_wlan_in_60_sekunden/ )).

Der BGH wird sich daher fragen müssen, ob er dem technischen Laien aufbürden möchte, sich mit technischen Sicherheitsstandards auseinanderzusetzen. Zwar könnte man auch dem Hersteller insoweit eine Instruktionspflicht auferlegen, dem Kunden entsprechende Hinweise zur Änderung des Standardpassworts mitzusenden – aber auch dies würde in der Sache zu kurz greifen. Interessengerecht könnte daher die Lösung sein, dass der Anschlussinhaber das WLAN in seiner Standardeinstellung betreiben darf, bis ein – wie oben bereits erwähnter – Hinweis auf eine Rechtsverletzung erfolgt ist. Ab diesem Moment haftet er nach den Grundsätzen der Störerhaftung und muss das WLAN entsprechend sichern – falls er dies nicht selbst schafft, muss er sich professioneller Hilfe bedienen. Ob der BGH sich auch zu offenen Funknetzen äußern wird, wäre zwar wünschenswert, steht aber in den Sternen.

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Accounts löschen im Web 2.0 – leicht gemacht?
September 3rd, 2010

Mittlerweile ist das Web 2.0 nur so überflutet an mehr oder weniger sinnvollen Diensten und sozialen Netzwerken. Eine Anmeldung dort gestaltet sich dabei in der Regel sehr einfach, teilweise benötigt man sogar nur die Angabe einer E-Mail Adresse und eines Passworts. Der Rest der Profilangaben kann später nachgeholt werden. So einfach wie sich die Anmeldung gestaltet, so schwierig gestaltet sich hingegen die Löschung des Accounts in solchen Diensten.

Was tun bei unberechtigten File-Sharing Abmahnungen?
September 2nd, 2010

Holger Bleich, Joerg Heidrich und Thomas Stadler schreiben in der c’t 19/10 zum Thema “Was tun bei unberechtigten File-Sharing Abmahnungen?” einen interessanten Artikel, der jetzt auch online verfügbar ist.

Google AdWords: Werbung mit fremden Markennamen erlaubt
August 16th, 2010

Google hat auf seinem Google AdWords Blog angekündigt, dass es ab 14. September 2010 im europäischen Raum möglich sein soll, als Inserent der AdWords Anzeigen sogar mit fremden Markennamen werben zu können. Der Internetsuchgigangt beruft sich dabei ausdrücklich auf die Entscheidung vom EuGH von Ende März 2010.

BGH: Sommer unseres Lebens
August 15th, 2010
IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung – Mai 2010
May 31st, 2010
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April 30th, 2010
BGH: Google Bildersuche verletzt keine Urheberrechte
April 29th, 2010
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March 31st, 2010
Umfrage: Haftung des Betreibers eines offenen WLANs?
March 21st, 2010
Update: BGH entscheidet über Haftung für verschlüsselte WLAN-Netze
March 20th, 2010
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January 31st, 2010
1. IT LawCamp am 20. März 2010 in Frankfurt am Main
January 29th, 2010
ePetition gegen die Zulassung von Ganzkörper-Nacktscanner
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Gottes Werk und Googles Beitrag
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Reihe: Studium IT-Recht und Geistiges Eigentum – Erfahrungsbericht aus Hannover
January 15th, 2010
Videos vom 26th Chaos Communication Congress – Here be dragons
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Recht in den virtuellen Welten – Eine rechtliche Annäherung
December 23rd, 2009
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