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1. IT LawCamp am 20. März 2010 in Frankfurt am Main

Freitag, Januar 29th, 2010

Am Samstag, dem 20. März findet in den Räumlichkeiten von Bird & Bird LLP in Frankfurt am Main das erste LawCamp in Deutschland statt. Das Konzept des LawCamps basiert auf dem Prinzip des BarCamps. Ähnlich wie bei diesem wird das abschließende Programm des LawCamps erst zu Beginn des Konferenztages in einem morgendlichen Kick-Off-Meeting aller Teilnehmer bestimmt. Neben den vorab festgelegten Beiträgen ist Platz für bis zu 15 weitere Themen, die von jedem der Teilnehmer des LawCamps eingebracht werden können.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Juristen, die im Bereich “IT-Recht” tätig sind oder werden wollen. Getragen wird das IT-LawCamp von der Großkanzlei Bird&Bird sowie Partnern wie IBM, C.H.Beck und Schollmeyer&Steidl.

Interessante Details zum Programm findet ihr hier: Programm auf dem LawCamp 2010.

Hier findet ihr mal einen kleinen Auszug aus den sicherlich interessanten Vorträgen:
- Dr. Marc Strittmatter, (IBM): Rechtsfragen des Cloud Computing
- Prof. Dr. Dirk Heckmann (Universität Passau) -Freiheit – Sicherheit – Gleichgültigkeit? Bürgerrechte nach der digitalen Revolution
- Frank Ackermann (eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.) – Nutzer- und Providerrechte im Spannungsfeld von Netzneutralität, Urheberrecht und Kriminalitätsbekämpfung
- Michael Bültmann (Nokia) – Rechte und Online-Content Geschäftsmodelle im digitalen Zeitalter
- Dr. Florian Drücke (Bundesverband Musikindustrie) – Musik im Netz – alles jederzeit und umsonst?
- Udo Vetter (www.lawblog.de) – Strafverteidigung im Web 2.0

Nach meinem Wissen gibt es auf jeden Fall noch freie Karten (Anmeldung) für das BarCamp. Wer weitere Infos braucht besucht am besten die offizielle Homepage.

ePetition gegen die Zulassung von Ganzkörper-Nacktscanner

Donnerstag, Januar 28th, 2010

Wer sich daran beteiligen möchte, muss sich einfach auf den Seiten der ePetitionen registrieren und dann unter folgendem Link die ePetition aufrufen und mitzeichnen:

Petition: Datenschutz – Keine Zulassung von Ganzkörper-Scannern vom 03.01.2010

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen.

Begründung
Der Einsatz von Nacktscanner ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.

Gottes Werk und Googles Beitrag

Mittwoch, Januar 20th, 2010

Watch live streaming video from cartalive at livestream.com

Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten Leser_innen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.

Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?

Mit:
Dr. Till Jaeger (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin)
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)
Dr. Eva-Maria Schnurr (Freie Journalistin, Hamburg)
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)

Moderation:
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)

Twitter-Hashtag:
#boell

Videos vom 26th Chaos Communication Congress – Here be dragons

Montag, Januar 4th, 2010

Da viele der Themen auch einen netzrechtlichen Schwerpunkt hatten, möchte ich Euch diese nicht vorenthalten. Die unten stehenden Links führen Euch jeweils direkt zum Video.

Themen:

Sollte ein oder mehrere Videos nicht abrufbar sein, versucht es einfach mit einem der Mirror, welche ihr auf folgender Seite findet: Mirror für die Videos vom 26th Chaos Communication Congress – Here be dragons.

Recht in den virtuellen Welten – Eine rechtliche Annäherung

Mittwoch, Dezember 23rd, 2009

Rechtlich relevant kann die virtuelle Spielewelt insbesondere dann werden, wenn “virtuelles Geld” in richtiges Geld umgewandelt werden soll. Spätestens dann haben die Beteiligten ein zumindest wirtschaftliches Interesse daran, dass die “virtuellen Geschäfte” auch rechtmäßig durchgeführt werden.

Um sich an dieses bisher größtenteils unbehandelte Thema heranzuwagen, bietet sich zunächst eine Aufteilung nach den verschiedenen Rechtsgebieten an.

Zivilrechtlich betrachtet bietet sich eine Differenzierung von Verträgen in der realen Welt im Hinblick auf das Spiel sowie Verträgen innerhalb der virtuellen Welt an.

Verträge in der realen Welt im Hinblick auf das Spiel
Werden in der realen Welt im Hinblick auf das Spiel Verträge geschlossen (z.B. Kauf von Spielewährung, Ausrüstungsgegenständen etc.), so ist erstmal danach zu fragen, um welche Vertragsart es sich dabei handelt. Da virtuelle Gegenstände keine Sachen i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches sind, sondern als immaterieller Gegenstand erworben werden, handelt es sich dabei eher um einen Rechtskauf i.S.v. §453 BGB, auf den die Vorschriften über den Kauf von Sachen entsprechende Anwendung finden. Sind keine virtuellen Gegenstände Vertragsbestandteil, sondern eher eine Dienstleistung wie z.B. das “Hochfarmen eines Chars”, so ist eher von einem Dienstleistungsvertrag auszugehen. Je nach Vertragsgegenstand handelt es sich also um einen Vertrag sui generis, der sowohl Elemente des Rechtskaufs und des Dienstvertrags (ggf. sogar Werkvertrag) enthalten kann. §762 BGB “Spiel und Wette” findet nach hier vertretener Ansicht gerade keine Anwendung. Der Verkäufer hat die Pflicht, einen funktionstüchtigen Gegenstand zu übertragen oder die entsprechende Dienstleistung auszuführen; der Käufer hingegen ist zur Entgegennahme des Gegenstandes und zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Verträge in virtueller Welt („Verträge zwischen Spielern“)
Bei Verträgen zwischen den Spielern innerhalb des Spiels kommt mangels Sachqualität auch kein klassischer Kaufvertrag zustande. Auch hier könnte man also wieder davon ausgehen, einen Vertrag sui generis mit Elementen des Rechtskaufs und des Dienstleistungsvertrags (vgl. oben) vorliegen zu haben. Dies gilt umso eher, wenn die “virtuellen Güter” in reales Geld umgewandelt werden können.

Weitere Rechtsgebiete
Beachten werden muss, dass auch in der virtuellen Welt Persönlichkeitsrechte beachtet werden müssen. Werden in der virtuellen Welt reale Personen in ihrer Ehre herabgewürdigt oder falsch dargestellt, so liegt darin in aller Regel eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Person, gem. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG. Wird hingegen nur ein Avatar (also eine “virtuelle Persönlichkeit”) in “seinen Rechten” verletzt, so kann hier mangels Personenqualität keine Verletzung (und damit auch kein Gegendarstellungsrecht etc.) angenommen werden.

Im Bereich des Immaterialgüterrechts muss weiter bedacht werden, dass auch im virtuellen Raum beispielsweise die Regeln des Markenrechts gelten. Werden eingetragene Marken verunglimpft oder auf andere Weise unzulässig verwendet, so liegt darin eine Verletzung der jeweiligen Marke, gegen welche der Inhaber der Marke vorgehen kann. Besteht die Möglichkeit für die Teilnehmer der Spielewelt, das Spiel durch eigene Inhalte zu erweitern, so genießen diese ipso iure ab Entstehung des Werks urheberrechtlicher Schutz, welcher bei widerrechtlicher Nutzung einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gewährt.

Auch finden im virtuellen Spieleraum teilweise die strafrechtlichen Regelungen Anwendung. Nötig dazu ist selbstverständlich, dass ein tatbestandsrelevantes Opfer vorhanden ist. Dies kann zumindest bei folgenden Normen angenommen werden, die nur aufgezählt und nicht weiter behandelt werden sollen: §131 I StGB Gewaltdarstellungen („menschenähnliche Wesen“), Pornografie gem. §184 StGB, Beleidigung gem. §185 StGB sowie Betrug gem. §263 StGB.

Praxisprobleme
In der Praxis stellt sich allerdings die Frage, wie Rechtsstreitigkeiten im virtuellen Raum gelöst werden sollten. Insbesondere die Nachweisbarkeit der Rechtsgeschäfte oder Verletzungen von Marken und Urheberrechten in der virtuellen Welt wird in aller Regel schwer fallen. Die Beweiskraft von Screenshots muss dabei aufgrund seiner hohen Manipulierbarkeit durchaus angezweifelt werden. Außerdem stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht, da Vertragsparteien und Spieleplattform (also der Standort des “Servers”) oftmals ohne Probleme aus drei verschiedenen Ländern stammen können. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte im wachsenden Online Markt die aufgezeigten Rechtsprobleme lösen werden.

Reihe: Studium IT- und Medienrecht – Erfahrungsbericht aus Passau

Dienstag, Dezember 22nd, 2009

IT- und Medienrecht als Schwerpunktbereich
Das Studium des “IT- und Medienrechts” kann in Passau im Rahmen des Schwerpunkts studiert werden. Offiziell läuft das Studium unter dem Namen Informations- und Kommunikationsrecht und ist aufgeteilt in zwei Teilbereiche:

I. Allgemeines Medien- und Informationsrecht
II. Rechtsfragen des E-Government und E-Commerce

Betreut wird der Schwerpunktbereich von Prof. Dr. Dirk Heckmann und Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz.

Curriculum:
Teilbereich 1

  • Grundlagen des Medienrechts
  • Informales Staats- und Verwaltungshandeln
  • Grundlagen des Telekommunikationsrechts
  • Urheberrecht

Teilbereich 2

  • Grundlagen des Rechts der elektronischen Verwaltung (eGovernment)
  • Einführung in das Internetrecht
  • Grundzüge des Datenschutzrechts
  • Blockseminar: Intensivkurs E-Commerce Recht
  • Blockseminar: Vertragsrecht und Vertragspraxis im IT- und Medienrecht
  • Blockseminar: Datenschutz und IT-Sicherheitsrecht

Fakultativ können noch noch folgende themenrelevanten Vorlesungen besucht werden:

  • Rechtsinformatik I
  • Rechtsinformatik II

Prüfungen
In einem der beiden o.g. Teilbereiche muss eine Seminararbeit verfasst werden, im jeweils anderen Teilbereich wird dann eine 3-stündige Klausur geschrieben. Die abschließende mündliche Prüfung umfasst beide Teilbereiche und wird daher auch von beiden betreuenden Professoren geprüft.

Bewertung
Das Studium des IT-Rechts in Passau ist umfassend und schafft einen guten Einblick in die Themenbereiche, mit denen man sich später als IT-Jurist beschäftigen wird. Einzig dem Bereich “IT-Vertragsgestaltung” kommt trotz seiner hohen Praxisrelevanz in meinen Augen zu kurz und könnte als eigenständige Vorlesung gehalten werden. Die Vorlesungen sind auf einem ansprechend hohen Niveau und die Betreuung ist wirklich zufriedenstellend. Studiumsrelevante Anfragen werden in der Regel noch am gleichen Tag beantwortet, selbst wenn die Anfrage erst am Abend gestellt wird. Neben den normalen Vorlesungen finden mehrmals im Laufe des dreisemestrigen Studiums schwerpunktspezifische Blockseminare statt, die von praktizierenden IT-Juristen gehalten werden, was eine praxisorientierte Ausbildung erst ermöglicht. Technische Vorkenntnisse werden zwar nicht vorausgesetzt; wer das IT- und Medienrecht aber vollständig erfassen will, sollte zumindest ein Interesse an technischen Detailfragen haben.

Weiterführende Informationen
- http://www.jura.uni-passau.de/it-recht.html

Eigener Erfahrungsbericht?
Sie studieren zur Zeit selbst das IT- und Medienrecht an einer Universität oder haben das Studium bereits erfolgreich abgeschlossen? Oder Sie haben einen Fachanwaltslehrgang IT-Recht besucht und möchten Ihre Erfahrungen mit anderen teilen? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit ihrem Erfahrungsbericht, den wir dann gerne auf netzrecht veröffentlichen!

Vorträge der DSRI Herbstakademie als Videos abrufbar

Montag, Dezember 21st, 2009

Über die jeweiligen Links gelangt ihr direkt zum Vortrag:

Datenschutz
Susanne RobrechtSoziale Netzwerke und Bewertungsportale
Oliver VivellDatenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von Google Analytics
Dr. Anna-Mirjam FreyDirektmarkting und Adresshandel im Spannungsfeld von BDSG und UWG
Reinhard BöhnerDatenschutz im Intranet von Franchisenetzwerken
Dr. Flemming MoosUpdate Datenschutzrecht

Telekommunikationsrecht
Dr. Matthias BaumgärtelUpdate Telekommunikationsrecht

EDV-Recht
Dr. Peter KathSoftwareentwicklungsverträge
Dr. Truiken HeydenNeueste Rechtsprechung zu Gebrauchtsoftware
Dr. Olaf KoglinGestaltung von Service-Level Agreements bei SaaS
Martin ReindlUpdate EDV-Recht

Web 2.0 & Internetrecht
Dr. Matthias WennInnovationsbörsen im Internet
Joachim DorschelTeilnehmeridentifikation im Web 2.0
Thorsten FeldmannPersönlichkeitsschutz bei Bewertungsplattformen
Robert Bartl“Blogwart Medorn” – Theorie und Praxis des Rechtsschutzes im Web 2.0
Tobias KlänerRechtliche Würdigung des Verkaufs eines Weblogs im Internet
Jan PohleUpdate Internetrecht
Henning KriegHerausforderungen bei der Gestaltung der AGB für Web 2.0-Angebote

Immaterialgüterrechte (insb. Urheberrecht) & gewerblicher Rechtsschutz
Anja SchulzDas Recht des Datenbankherstellers gem. §§ 87a, 87b i.V.m. § 97 UrhG am Beispiel des Spidering von Inseraten
Sofia Pereira FilgueirasUrheberrechte an virtuellen Kreationen und Avataren
Prof. Dr. Rainer ErdDurchsetzungsprobleme beim gewerblichen Rechtsschutz in China
Dr. Volker A. SchumacherUpdate Immaterialgüterrecht

Europarecht
Dr. Sascha VanderEU-Richtlinienvorschlag
Clemems PfitzerAuswirkungen der UPG-Richtlinie und deren Auswirkungen

Cloud Computing
Dr. Carsten SchulzRechtsprobleme beim Cloud Computing im Überblick
Tim FickertEntwicklung des Cloud Computing – aktuelle und zukünftige rechtliche Probleme
Dr. Frank SarreNeue juristische Herausforderungen durch Cloud Computing
Martin ReindlDatenschutz und Cloud Computing

Arbeitsrecht
Dr. Sabine GrapentinBinding Corporate Rules in der Praxis
Dr. Daniel WintelerBetrugs- und Korruptionsbekämpfung vs. Arbeits- und Datenschutzrecht

Strafrecht
Dr. Marco GerckeUpdate Strafrecht

Thomas Hoeren – Internetrecht (Stand: September 2009) verfügbar

Montag, August 17th, 2009

Mittlerweile scheint sich ein Rhytmus eingependelt zu haben, so dass jeden März und September, quasi halbjährlich eine neue Ausgabe erscheint.

“Der Aufbau dieses Buches richtet sich nach den Bedürfnissen der Internetanbieter. Diese
brauchen, um im Internet auftreten zu können,
- eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
- Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
- Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
- den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt)
- sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).

Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen. Gerade das Vollstreckungsrecht ist der archimedische Punkt der Internetdiskussion.”

Das Skript ist kostenlos erhältlich unter folgendem Link (pdf).
Ältere Auflagen sind hier zu finden.

Freiheit statt Angst – Bundesweite Demonstration in Berlin am 12. September 2009

Mittwoch, August 12th, 2009
demo2009logo

“Der Überwachungswahn greift weiterhin um sich. Insbesondere die Überwachung am Arbeitsplatz hat zugenommen. Beschäftigte werden in ihrem Arbeitsumfeld, teilweise auch in ihrem Privatleben überwacht. Zugleich registrieren, überwachen und kontrollieren uns staatliche Stellen bei immer mehr Gelegenheiten. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir uns engagieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer.

Der daraus resultierende Mangel an Privatsphäre und Vertraulichkeit gefährdet unsere Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!” (via vorratsdatenspeicherung.de)

Quasi zur Vorbereitung der Demo ist ein Vodcast (Video-Podcast) gestartet, der regelmäßig über die Vorbereitungen zur Demo berichten will. In der ersten Sendung wird das Aktionsbüro vorgestellt und Nina Eschke interviewt. Die nächste Sendung wird am 15.8. veröffentlicht.

Den Trailer zu der Veranstaltung findet ihr hier:

Umfrage: Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?

Dienstag, August 4th, 2009

Ursula von der Leyen gab in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt folgenden Kommentar von sich:

abendblatt.de: Sie argumentieren, Grundregeln unserer Gesellschaft müssten online wie offline gelten. Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?

Von der Leyen: Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.

…unterstellen immer mehr Blogs der Familienministerin die böse Absicht, das komplette Internet “reinigen” zu wollen, was sich anhand solcher Aussagen auch langsam nicht mehr von der Hand weisen lässt.

Beim elektrischen Reporter stellt Mario Sixtus im openreichstag’s Channel in YouTube heute folgende Frage an die Netzgemeinde:

Wir tun es dem ZDF gleich und stellen folgende Frage den Lesern von netzrecht:

Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?

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aspekte (ZDF) – Beitrag zum Zugangserschwerungsgesetz

Sonntag, August 2nd, 2009

Doku: Was kommt nach dem Copyright?

Samstag, August 1st, 2009

Keiner gibt es zu, aber viele tun es: Fotos, Filme und Musik aus dem Internet herunterladen, ohne einen Cent dafür zu bezahlen. Die in der Regel jugendlichen “Netz-Piraten” werden von Legionen von Anwälten international gejagt. Andererseits entscheiden sich immer mehr renommierte Künstler, ihre kreativen Produkte kostenlos übers Internet anzubieten und Platten- oder Filmfirmen gezielt zu übergehen. (via)

Keine Netzsperren ab 1. August! Zugangserschwerungsgesetz tritt vorerst nicht in Kraft

Freitag, Juli 31st, 2009

Thomas Hoeren:
“Durch die Richtlinie 98/48/EG zur Einführung einer gesetzgeberischen Transparenz für die Dienste der Informationsgesellschaft gilt seit 1999 gerade bei nationalen Plänen für Internetsperren das schon zuvor auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften anzuwendende Informationsverfahren bei nationalen Gesetzgebungsvorhaben, um auch hier einen stabilen, transparenten und innerhalb des Binnenmarktes kohärenten Rechtsrahmen zu gewährleisten. Das Verfahren soll eine Koordinierung auf Gemeinschaftsebene sicherstellen und eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit durch Zersplitterung, Überregulierung und rechtliche Inkohärenzen durch innerstaatliche Einzelregelungen verhindern helfen.

Die Mitgliedstaaten müssen deshalb Gesetzgebungsvorhaben auf diesem Gebiet im Entwurfsstadium notifizieren und der Kommission und anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zu Bemerkungen oder ausführlichen Stellungnahmen geben, weshalb ihnen eine Stillhaltepflicht während der Durchführung des Verfahrens auferlegt wird.

Die Notifizierungspflicht der Richtlinie betrifft nicht schlechthin alle nationalen Regelungen, die die Dienste der Informationsgesellschaft in irgendeiner Weise berühren, sondern gilt lediglich für eine bestimmte Kategorie nationaler Maßnahmen, nämlich diejenigen nationalen Vorschriften, die speziell auf die Dienste der Informationsgesellschaft abzielen.” (via)

Zur Zeit befindet sich das Gesetz im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Nachdem die Notifizierung erfolgt ist, besteht eine Stillhaltepflicht von drei Monaten, sodass die Vorschrift auf nationaler Ebene während dieser Frist nicht endgültig verabschiedet werden kann. Eine endgültige Umsetzung ist damit wohl erst Anfang November denkbar, sofern Bundespräsident Köhler das Gesetz auch wirklich ausfertigt.

Verlosung: Drei “Meine Daten und ich” DVDs zu gewinnen

Freitag, Juli 31st, 2009
Cover_Meine_Daten_und_ich

Wie kann ich teilnehmen?
Um teilzunehmen müsst ihr einfach einen Trackback oder Kommentar zu diesem Beitrag verfassen.
Solltet ihr mittels Trackback teilnehmen wollen, könnt ihr einfach auf das Gewinnspiel in eurem Blog in einem Artikel hinweisen.
Wenn ihr dagegen keinen Blog habt und/oder nur einen Kommentar verfassen wollt, dann beantwortet mit eurem Kommentar die folgende Frage:

“Warum ist Datenschutz gerade für dich ein wichtiges Thema?”

Wie wird ausgelost?
Das Gewinnspiel dauert bis Montag, 3.8.09 12:00 Uhr.
Unter allen Trackbacks wird eine DVD,
unter allen Kommentaren zwei DVDs verlost. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Nachdem das Gewinnspiel vorüber ist, werden die Gewinner von mir wegen den Adressdaten per E-Mail kontaktiert. Die Gewinner erhalten dann von GMfilms die DVDs direkt nach Hause geschickt!

Ich bin gespannt auf eure Kommentare und Trackbacks!

Und nun viel Spass beim Gewinnspiel!

Update: Das Gewinnspiel ist beendet. Die Gewinner wurden per E-Mail benachrichtigt.

Live: Diskussionsforum zu Internetsperren – Überwachungsstaat oder Schutz von Kinderrechten und Menschenwürde?

Dienstag, Juli 28th, 2009

Alternativ findet ihr den Livestream auch hier.

Die Fachgruppe IT-Sicherheit (FRITSI) des medien forum freiburg und SPIQ e.V. laden Sie herzlich ein zum Diskussionsforum „Internetsperre“. Nach einer kurzen Einführung in die technischen Hintergründe diskutieren wir mit unseren Gästen über Pro und Kontra des Gesetzes – wir hoffen auf eine spannende, informative und faire Auseinandersetzung!

Moderation:
• Dr. Christian Rath/Fachjournalist für Rechtspolitk (u.a. Badische Zeitung, taz)

Gäste:
• Mechthild Maurer, Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland*
• Kerstin Andreae (Bundestagskanditatin, MdB Bündnis90/Grüne)
• Daniel Sander (Bundestagskanditat, CDU)
• Sascha Fiek (Bundestagskanditat, FDP)
• Walter Krögner (Bundestagskanditat, SPD)
• Jan Spoenle (Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht)
• Hansjörg Pfister, Alcatraz Softwareentwicklung/FRITSI-Experte
(via)

Natürlich könnt ihr auch während des Diskussionsforums hier über die Kommentarfunktion diskutieren!

Kurznachrichten


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  1. www.kino.to & Co. - Urheberrechtliche Zulässigkeit von Video-Streams (6408) vom 19.07.2009
  2. Live: Diskussionsforum zu Internetsperren - Überwachungsstaat oder Schutz von Kinderrechten und Menschenwürde? (5040) vom 28.07.2009
  3. Datenpanne bei der DHL? Sendungsverfolgung für fremde Pakete (4865) vom 10.07.2009
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  5. Verlosung: Drei "Meine Daten und ich" DVDs zu gewinnen (1646) vom 31.07.2009

Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?

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Dr. Wachs: Sehr übersichtlicher Artikel. Online-Gaming ist ein richtiges Problem geworden. Nichts ahnend tauschen...
S. H.: @Update2 Scheint wirklich nicht mehr zu funktionieren
T.S.: Gerade im Internet bedarf es europarechtlich einheitliche Regelungen. Es darf nicht in Österreich eine...
TS: Das Stoppschild ist Unsinn. Staatliche Stellen können sich direkt an die Suchmaschinenbetreiber und Provider...
Profan: www.providerzensur.de Denn nicht alle Provider zensieren..!

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Film: Meine Daten und ich - Wenn die Sicherheit die Bürgerrechte bedroht
Intern: Reihe: Studium IT-Recht und Geistiges Eigentum - Erfahrungsbericht aus Hannover
Internetrecht: Thomas Hoeren - Internetrecht (Stand: September 2009) verfügbar
Politik im Netz: aspekte (ZDF) - Beitrag zum Zugangserschwerungsgesetz
Spielerecht: Recht in den virtuellen Welten - Eine rechtliche Annäherung
Studium: Reihe: Studium IT- und Medienrecht - Erfahrungsbericht aus Passau
Urheberrecht: Doku: Was kommt nach dem Copyright?
Veranstaltungen: 1. IT LawCamp am 20. März 2010 in Frankfurt am Main

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