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	<title>netzrecht &#187; Sebastian Ehrhardt</title>
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	<description>Recht in der digitalen Gesellschaft</description>
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		<title>IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; Mai 2010</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 16:11:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[2010]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Mai]]></category>
		<category><![CDATA[Update]]></category>

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		<description><![CDATA[Im aktuellen IT-Recht Update von Mai 2010 möchte ich Euch insbesondere auf folgende Urteile hinweisen:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<ol><strong>BGH: Google Bildersuche verletzt nicht das deutsche Urheberrecht</strong><br />
Der Bundesgerichtshof hatte sich am gestrigen Donnerstag mit einem der bisher wohl bedeutendsten Fälle im Bereich des Urheberrechts im Internetzeitalter auseinanderzusetzen. Das höchste deutsche Zivilgericht musste über die Zulässigkeit der Bildersuche des Suchmaschinendienstes Google entscheiden (Urteil vom 29.04.2010 – Az.: I ZR 69/08) und sah darin im Ergebnis keine Urheberrechtsverletzung.<br /><a href="´http://blog-it-recht.de/2010/05/03/bgh-google-bildersuche-verletzt-nicht-das-deutsche-urheberrecht/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverstöße durch seine Nutzer</strong><br />
In der Rechtsprechung bisher uneinheitlich beurteilt wird die Frage, wie das Geschäftsmodell des 1-Click Hosters Rapidshare rechtlich beurteilt werden soll, insbesondere ob dieser für die Urheberrechtsverletzungen, die über seine Server begangen werden, haftbar gemacht werden kann.  Während einerseits das Oberlandesgericht Hamburg von einer Haftung des Filehosters ausgeht, nahm das OLG Köln andererseits nur eine eingeschränkte Prüfungspflicht an. Demnach müssten nicht alle Links, aber bestimmte Linklisten auf Urheberrechtsverstöße hin überprüft werden.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/05/04/olg-dusseldorf-rapidshare-haftet-nicht-fur-urheberrechtsverstose-durch-seine-nutzer/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Schleswig: Gewerbliches Ausmaß bereits bei nur einem Musikalbum</strong><br />
In der Rechtsprechung bisher uneinheitlich beurteilt wird die Frage, welche Anforderungen an das Merkmal des „gewerblichen Ausmaß“ im Sinne des urheberrechtlichen Auskunftsanspruches gem. §101 UrhG zu stellen sind. Während manche Gerichte davon beispielsweise erst bei einem Wert von 3.000 EUR der heruntergeladenen Dateien (so das LG Frankenthal , Beschluss v. 15.09.2008 – Az.: 6 O 325/08) ausgehen, entschied das OLG Celle, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits dann angenommen werden kann, wenn lediglich ein einziges Musikalbum in einer P2P-Tauschbörse angeboten wird.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/05/07/olg-schleswig-gewerbliches-ausmas-bereits-bei-nur-einem-musikalbum/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>BGH: Haftung des Betreibers eines privaten WLAN-Netzes</strong><br />
Der Bundesgerichtshof hat sich am vergangenen Mittwoch erstmals zur Frage geäußert, ob der Betreiber eines privaten (und nur unzureichend gesicherten) WLAN-Netzes für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann, welche ein unberechtigter Dritter über seinen Anschluss begangen hat (Urteil vom 12.05.2010 – Az.: I ZR 121/08). Nach Ansicht des für Urheberrecht zuständigen ersten Senats des obersten Zivilgerichts können Privatpersonen im Rahmen der Störerhaftung auf Unterlassung, jedoch nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/05/14/bgh-haftung-des-betreibers-eines-privaten-wlan-netzes/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>BGH: Internet-Systemvertrag ist als Werkvertrag einzustufen</strong><br />
Die rechtliche Einordnung eines Internet-Systemvertrages war bisher in der Rechtsprechung umstritten, ist nun aber abschließend geklärt worden: Der BGH entschied in seiner Entscheidung von Anfang März (Urteil vom 04.03.2010 – Az.: III ZR 79/09), dass dieser insgesamt als Werkvertrag zu qualifizieren sei.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/05/21/bgh-it-systemvertrag-ist-als-werkvertrag-einzustufen/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Hamburg: Darlegung der Aktivlegitimation bei Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich</strong><br />
Mit einer Abmahnung verfolgt der Abmahnende den Zweck, eine andere Person dazu zu bewegen, künftig ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Wird eine Abmahnung im urheberrechtlichen Bereich ausgesprochen, muss der Abmahner im Zweifel aber imstande sein, seine Aktivlegitimation darzulegen, also beweisen können, dass er Inhaber der ausschließliche Nutzungsrechte am urheberrechtlich geschützten Werk ist.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/05/25/lg-hamburg-darlegung-der-aktivlegitimation-bei-abmahnungen-im-urheberrechtlichen-bereich/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
</ul>
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		<title>IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; April 2010</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 16:08:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[April]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Update]]></category>

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		<description><![CDATA[In meinem IT-Recht Update vom April 2010 hab ich Euch die wichtigsten Urteile aus diesem Monat zusammengefasst.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<ol><strong>BGH: Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage gegen Internetveröffentlichung einer international tätigen Zeitung</strong><br />
Der Gerichtsstand bei Rechtsverstößen im Internet ist ein Problem von internationalem Ausmaß – und zwar gerade deswegen, weil das Internet global verfügbar und nicht auf einzelne Länder beschränkt ist. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen (Urteil vom 02. März 2010 – Az.: VI ZR 23/09), ob deutsche Gerichte bei einer Klage gegen eine Internetveröffentlichung der NY Times international zuständig sein können, wenn der Artikel eindeutigen Bezug nach Deutschland aufweist.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/06/bgh-zustandigkeit-deutscher-gerichte-bei-klage-gegen-internetveroffentlichung-einer-international-tatigen-zeitung/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Köln: 550 Musikstücke können 2.200.- EUR Abmahnkosten entstehen lassen</strong><br />
Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von Filesharing Börsen sind keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern beschäftigt die Rechtsprechung weiterhin umfassend. Das Landgericht Köln beispielsweise hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Höhe an Abmahnkosten beim Tausch von 550 Musikstücken angemessen erscheinen. Die Kölner Richter urteilten (Urteil vom 27.01.2010 – Az.: 28 O 241/09), dass in einem solchen Fall Abmahnkosten in Höhe von 2.200,- EUR angemessen sind.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/07/lg-koln-550-musikstucke-konnen-2-200-eur-abmahnkosten-entstehen-lassen/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Hamburg: Werbung des „Smart Surfer“ wettbewerbswidrig</strong><br />
Neben den mittlerweile weit verbreiteten Internet Flatrates gibt es noch unzählige sog. „Internet-by-Call“-Tarife, welche dem Nutzer meist ohne Anmeldung und ohne jede Vertragsbindung den Zugang ins Internet ermöglichen. Um Endnutzern den Zugang „by Call“ möglichst zu erleichtern und die Arbeit „nach den günstigsten Internet-Tarifen in der Galaxie“ abzunehmen, gibt es von Web.de eine Software namens „Smart Surfer“. Das OLG Hamburg hatte sich in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil von Anfang Februar 2009 (Urteil vom 11.02.2009 – Az.: 5 U 130/08) mit der Frage zu befassen, ob die Werbung des Software-Tools wettbewerbswidrig ist.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/09/olg-hamburg-werbung-des-%e2%80%9esmart-surfer%e2%80%9c-wettbewerbswidrig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OVG Hamburg: E-Mail genügt der Schriftform nur mit qualifizierter elektronischer Signatur</strong><br />
Wenn durch das Gesetz die Schriftform vorgeschrieben ist, muss eineUrkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden, vgl. § 126 Abs. 1 Alt. 1 BGB. Wenn die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden soll, muss der Aussteller der Erklärung gem. § 126a Abs. 1 BGB seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem SigG versehen. Diese gesetzliche Vorgaben bestätigte das OVG Hamburg nun in einem Beschluss vom 15.01.2010 – Az.: 8 Bf 272/09).<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/13/ovg-hamburg-e-mail-genugt-der-schriftform-nur-mit-qualifizierter-elektronischer-signatur/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Düsseldorf: Rechtskauf-Regeln bei Verkauf von Adressdaten anwendbar</strong><br />
In den letzten Monaten wurde in den Medien mehrfach von Datenskandalen berichtet, bei denen oftmals sensible Daten wie Bank- und Adressdaten von Personen ausgelesen und schließlich verkauft wurden. Der Verkauf von Adressdaten ist allerdings nicht per se rechtswidrig. Das OLG Düsseldorf hatte sich in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 17.02.2010 – Az.: I-17 U 167/09) mit der umstrittenen Frage auseinanderzusetzen, welche rechtlichen Regelungen beim Kauf von Adressdaten zu Werbezwecken anwendbar sind.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/16/olg-dusseldorf-rechtskauf-regeln-bei-verkauf-von-adressdaten-anwendbar/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Hamburg: Ordnungsgeld von 1.500€ gegen Rapidshare wegen Verstoß gegen einstweilige Verfügung</strong><br />
Erst im Februar 2010 erwirkten einige Verlage gegen den 1-Click-Hoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg, wonach dieser verpflichtet werden sollte, bestimmte Buchtitel nicht mehr auf seiner Plattform zur Verfügung zu stellen. Anfang März hatte das Hamburgische Landgericht dann über einen Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung – die bereits im Oktober 2009 ergangen war – zu entscheiden (Beschluss vom 09.03.2010 – Az.: 308 O 536/09) und erlegte dem Filehoster ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 EUR auf.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/22/lg-hamburg-ordnungsgeld-von-1-500e-gegen-rapidshare-wegen-verstos-gegen-einstweilige-verfugung/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>EuGH: Hinsendekosten sind beim Widerruf durch den Versandhändler zu erstatten</strong><br />
Wird im Fernabsatz ein Vertragsschluss widerrufen, hat der Käufer die Ware an den Händler zurückzusenden. Die Rücksendekosten trägt dabei grundsätzlich der Händler, wenn er nicht im zulässigen Rahmen eine Kostenübernahme im Rahmen der sog. 40-EUR-Klausel mit dem Käufer vereinbart hat. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Händler jetzt auch noch die ursprünglichen Hinsendekosten an den Käufer erstatten (Urteil vom 15.04.2010 – Az.: C-511/08).<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/23/eugh-hinsendekosten-sind-beim-widerruf-durch-den-versandhaendler-zu-erstatten/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG München: Versenden von 1.000 Abmahnungen kann rechtsmissbräuchlich sein</strong><br />
Grundsätzlich haben Abmahnungen die Aufgabe, auf direktem und kostengünstigerem Weg einen Rechtsstreit zu beenden, ohne den teuren Gerichtsweg einschalten zu müssen. Vor allem im urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bereich wurden jedoch teilweise so viele Abmahnungen von Anwälten ausgesprochen, dass diese nur noch als „Abmahnanwälte“ Bekanntheit erlangten. Das OLG München hatte sich nun in einem Fall mit der Frage auseinanderzusetzen, ab welcher Zahl Abmahnungen diese Masse rechtsmissbräuchlich ist (Beschluss vom 10.08.2009 – Az.: 29 U 3739/09).<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/28/olg-munchen-versenden-von-1-000-abmahnungen-kann-rechtsmissbrauchlich-sein/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Celle: Hacker Software auf Dienst PC stellt außerordentlichen Kündigungsgrund dar</strong><br />
Grundsätzlich sieht das Gesetz gemäß §95 Absatz 3 Nr. 3 UrhG ein Verbot für den Besitz von Vorrichtungen […], die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern. Damit statuiert der Gesetzgeber ein Verbot gegen Hacker Software. Das Oberlandesgericht Celle hat entsprechend diesem gesetzlichen Verbot entschieden (Urteil 27.01.2010 – Az.: 9 U 38/09), dass der Besitz solcher Software auf einem dienstlichen Notebook einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/04/30/olg-celle-hacker-software-auf-dienst-pc-stellt-auserordentlichen-kundigungsgrund-dar/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p>
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		<item>
		<title>BGH: Google Bildersuche verletzt keine Urheberrechte</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Apr 2010 21:40:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bildersuche]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Treu und Glauben]]></category>

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		<description><![CDATA[Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden (Urteil vom 29. April 2010 – Az.: I ZR 69/08 – "Vorschaubilder"), dass Google nicht einer Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Bilder in der Bildersuche in Form von Vorschaubildern (sog. "Thumbnails") dargestellt werden. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://netzrecht.org/wp-content/uploads/2010/04/2010_04_29_google_bildersuche.jpg" alt="" title="2010_04_29_google_bildersuche" width="598" height="301" class="alignnone size-full wp-image-610" /></p>
<p>In der Pressemitteilung des BGH heißt es unter anderem:</p>
<blockquote><p>Die Klägerin ist bildende Künstlerin und unterhält eine eigene Internetseite, auf der Abbildungen ihrer Kunstwerke eingestellt sind. Im Februar 2005 wurden bei Eingabe ihres Namens als Suchwort in die Suchmaschine der Beklagten [Google] Abbildungen ihrer Kunstwerke als Vorschaubilder angezeigt.</p>
<p>Die Vorinstanzen haben die auf Unterlassung gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hat die Beklagte zwar das Urheberrecht der Klägerin widerrechtlich verletzt. Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sei jedoch rechtsmissbräuchlich (<strong>§ 242 BGB</strong>).</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Er hat angenommen, dass die Beklagte schon keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung begangen hat. In Übereinstimmung mit den Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Klägerin zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat. Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen (<strong>§ 19a UrhG</strong>), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.
</p></blockquote>
<p>Dem <strong>Geschäftsmodell &#8220;Bildersuche im Internet&#8221;</strong> wird damit aus Karlsruhe grundsätzlich <strong>offen begegnet</strong>. Wer ins Internet gestellte Bilder für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich macht, ohne eine technische Möglichkeit zu nutzen, die Vorschaubilder seiner Werke durch Bildersuchmaschinen zu unterbinden, muss in den Augen der Karlsruher Richter solche Thumbnails auch dulden (vgl. bereits die BGH &#8220;Paperboy&#8221;-Entscheidung). Wer seine Seite bewusst mit Meta-Tags und sonstigen Methoden (z.B. CMS Plugins) für Suchmaschinen optimiert, kann sich später nicht auf eine unzulässige Zugänglichmachung in einer Suchmaschine berufen.</p>
<p>Außerdem wurde in einem obiter dictum darauf hingewiesen, dass Google die <strong>Privilegierungen des Host Providers</strong> zugute kämen, wonach Google erst haften müsste, wenn ihm ein rechtswidriger Verstoß auch offenkundig werde. (vgl. auch das <a href="http://www.linksandlaw.de/news791-missbrauch-notice-take-down.htm">&#8220;notice and takedown&#8221;-Prinzip</a> in den USA, linksandlaw.de) Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen die von der Suchmaschine aufgefundenen Bilder von Personen ins Internet geladen werden, die dazu nicht berechtigt sind. Es gelten dann die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton).</p>
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		<title>IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; März 2010</title>
		<link>http://netzrecht.org/it-recht-update-aktuelles-aus-der-rechtsprechung-maerz-2010/</link>
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		<pubDate>Wed, 31 Mar 2010 15:40:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[2010]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[März]]></category>
		<category><![CDATA[Update]]></category>

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		<description><![CDATA[In meinem IT-Recht Update aus dem Monat März 2010 findet ihr dieses Mal wieder einige interessante Urteile aus der Rechtsprechung, die vor kurzem veröffentlicht wurden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Insbesondere wurde ich dabei auf folgende Urteile aufmerksam:</p>
<ul>
<ol><strong>BAG: Anspruch des Betriebsrats auf Internetanschluss</strong><br />
Eigentlich sollte das Internet mittlerweile standardmäßig zu jeder Büroausstattung gehören. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber gerade kein Internet zur Verfügung stellt. Gemäß §40 Abs. 2 BetrVG besteht zwar die Verpflichtung für den Arbeitgeber, für die laufende Geschäftsführung sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen, allerdings wird in der Rechtsprechung seit jeher an der Erforderlichkeit des verlangten Sachmittels „Internet“ gezweifelt.<br /><a href="´http://blog-it-recht.de/2010/03/02/anspruch-des-betriebsrats-auf-internet/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Hamburg: Veröffentlichung von ungeschwärzten Urteilen stellt keine Persönlichkeitsverletzung dar</strong><br />
In der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg von Ende Juli (Beschluss v. 31.07.2009, Az.: 325 O 85/09, wir berichteten) hat sich nun das OLG Hamburg (Entscheidung vom 16.02.2010, Az.: 7 U 88/09) zur möglichen Haftung eines Webhosters bei Persönlichkeitsverletzungen geäußert.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/03/05/olg-hamburg-veroffentlichung-von-ungeschwarzten-urteilen-stellt-keine-personlichkeitsverletzung-dar/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Hamm: Kein Kostenersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung</strong><br />
Abmahnungen werden bei Rechtsverletzungen im Internet teilweise massenweise ausgesprochen. Der Abgemahnte wird in der Regel dazu aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Wird eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen, kann sich der Betroffene  meist nur mit anwaltlicher Hilfe gegen diese wehren, wobei ihm dadurch wiederum selbst Kosten entstehen. Eine Gegenabmahnung führt aber nicht automatisch zu einer Kostenerstattung auf Seiten des Abgemahnten, wie das OLG Hamm in einer Entscheidung von Anfang Dezember (Urteil vom 03.12.2009 – Az.: 4 U 149/09) bekanntgab.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/03/11/olg-hamm-kein-kostenersatz-bei-rechtsmissbrauchlicher-abmahnung/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Rottweil – Wettbewerbsverstoß bei Nachahmung einer fremden Internetseite</strong><br />
Die Nachahmung einer fremden Internetseite beschäftigte die Gerichte erst vor kurzem im Rahmen eines prominenten Beispiels: Das LG Köln verneinte die Frage, ob StudiVZ die Seite von Facebook unlauter nachgeahmt hatte. Das Landgericht Rottweil entschied nun in einem anderem Fall von Anfang des Jahres (Beschluss v. 02.01.2010 – Az.: 4 O 89/08), dass die Übernahme wesentlicher Elemente eines fremden Internetauftritts dann wettbewerbswidrig wird, wenn der Verbraucher dadurch über die betriebliche Herkunft getäuscht wird. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/03/17/lg-rottweil-%e2%80%93-wettbewerbsverstos-bei-nachahmung-einer-fremden-internetseite/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Köln – Foto-Einstellung bei Facebook stellt konkludente Einwilligung für Personensuchmaschine dar</strong><br />
Sucht man bei Google nach bestimmten Personennamen, so erhält man in der Regel auch Ergebnisse von sogenannten Personensuchmaschinen. Diese sammeln von den verschiedensten sozialen Netzwerken und Webseiten Informationen über die jeweilige Person zusammen. Daneben wird auch von allen Namensträgern versucht, entsprechende Fotos aufzufinden, die dann das jeweilige Suchergebnis ergänzen. Wie das OLG Köln in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 09.02.2010 – Az.: 15 U 107/09) urteilte, liegt bereits im Einstellen von Fotos bei Facebook und ähnlichen sozialen Netzwerken eine stillschweigende Einwilligung für die Verwertung auf derartigen Personensuchmaschinen.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/03/19/olg-koln-foto-einstellung-bei-facebook-stellt-konkludente-einwilligung-fur-personensuchmaschine-dar/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>BGH: Keine Löschungspflicht für Online Archive bei Wort- und Bildberichterstattungen</strong><br />
Der Bundesgerichtshof hatte sich in der Revision einer Entscheidung des OLG Hamburg mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Spiegel Online eine Löschungspflicht für Artikel im Online-Archiv trifft, wenn durch eine Wort- und Bildberichterstattung über eine schwere Straftat berichtet wird. Der BGH hielt es für zulässig (Urteile vom 9. Februar 2010 – VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08), obwohl der Name des Verurteilten genannt wurde und kontextbezogene Bilder des Verurteilten angezeigt wurden.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/03/23/bgh-keine-loschungspflicht-fur-online-archive-bei-wort-und-bildberichterstattungen/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Düsseldorf: Wirksamer Vertragsschluss per E-Mail möglich</strong><br />
Grundsätzlich setzt ein Vertragsschluss online wie offline voraus, dass die Willenserklärungen beider Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte übereinstimmen. Dies kann ausdrücklich und konkludent geschehen – soweit die gesetzlichen Vorgaben. Im Internet werden Verträge in der Regel in Online-Shops geschlossen, in dem der Verbraucher seine Bestellung aufgibt und der Unternehmer die Ware versendet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun entschieden (Beschluss v. 26.03.2009 – Az.: I-7 U 28/08), dass es auch bei Zusendung einer E-Mail unter Umständen zu einem stillschweigenden Vertragsschluss kommen kann.<br />
<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/03/26/olg-dusseldorf-wirksamer-vertragsschluss-per-e-mail-moglich/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Berlin – Affiliate trägt im Missbrauchsfall die Beweislast</strong><br />
In sogenannten Affiliate Systemen bieten meist kommerzielle Anbieter („Merchants“) ihren Vertriebspartnern („Affiliates“) eine Provision, wenn diese erfolgreich einen Neukunden an den Anbieter vermitteln. Die Affiliates vermarkten dabei die Güter des Vertriebspartners über deren Webseite, in dem der Merchant ihnen entsprechende Werbemittel zur Verfügung stellt. Kommt es zum Verdacht, dass der Affiliate Missbrauch betrieben hat, um mehr Provision zu erlangen, trifft ihn allein die Beweislast dafür, dass die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt ist, wie das LG Berlin im Oktober 2009 entschied (Urteil vom 15.10.2009 – Az.: 28 O 321/08).<br /><a href="´http://blog-it-recht.de/2010/03/31/lg-berlin-%e2%80%93-affiliate-tragt-im-missbrauchsfall-die-beweislast/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
</ul>
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		<title>Umfrage: Haftung des Betreibers eines offenen WLANs?</title>
		<link>http://netzrecht.org/umfrage-haftung-des-betreibers-eines-offenen-wlans/</link>
		<comments>http://netzrecht.org/umfrage-haftung-des-betreibers-eines-offenen-wlans/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 21 Mar 2010 20:45:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>

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		<description><![CDATA[Anlässlich des aktuellen vor dem BGH verhandelten Urteils zur Haftung des Betreibers eines verschlüsselten WLANs will netzrecht von seinen Lesern wissen, ob der Betreiber eines offenen WLANs für Rechtsverletzungen haften sollte, die unbekannte Dritte über den Internetanschluss begehen.]]></description>
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		<item>
		<title>Update: BGH entscheidet über Haftung für verschlüsselte WLAN-Netze</title>
		<link>http://netzrecht.org/bgh-entscheidet-uber-haftung-fur-offene-wlan-netze/</link>
		<comments>http://netzrecht.org/bgh-entscheidet-uber-haftung-fur-offene-wlan-netze/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 20 Mar 2010 18:34:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=553</guid>
		<description><![CDATA[In der Revision zu einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.07.2008 - Az.: 01.07.2008 - Az.: 11 U 52/07) hat der BGH am 18.03.2010 nun über die Frage verhandelt, ob der Anschlussinhaber eines offenen WLANs für Rechtsverletzungen haftet, welche Dritte über sein Netz begehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://netzrecht.org/wp-content/uploads/2010/03/2010_03_20_wlan_haftung.jpg" alt="" title="2010_03_20_wlan_haftung" width="598" height="301" class="alignnone size-full wp-image-605" /></p>
<p>Der Beklagte hatte ein unverschlüsseltes, offenes WLAN Netz betrieben. Während seines Urlaubs hatte sich ein unbekannter Dritter zu seinem Netz verbunden und es für Musik Filesharing genutzt. Daraufhin erhielt der Beklagte vom Rechteinhaber eine Abmahnung und wurde auf Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verklagt. Während das LG Frankfurt in der ersten Instanz der Klage stattgegeben hatte, wies das OLG Frankfurt in der Berufung die Klage ab. Nun hatte sich der BGH in der Revision mit dem Fall auseinanderzusetzen.</p>
<p>Bisher gab es kein vergleichbares höchstrichterlicheres Urteil zur Haftung für offene WLAN. Vielmehr ist die Rechtslage dank der widersprechenden Urteile der Oberlandesgerichte alles andere als eindeutig. </p>
<p>Auch wenn das aktuelle Urteil des BGH noch nicht gefällt ist, ist bisher nur folgendes an mehreren <a href="http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/03/20/bgh-verhandlung-zur-haftung-fur-offenes-wlan/">Stellen</a> &#8220;durchgesickert&#8221; (auch wenn diese Informationen sehr mit Vorsicht zu genießen sind): Bei Betreiben eines offenen WLANs wird wohl eine &#8220;Gefahrenquelle eröffnet&#8221;. Außerdem soll eine Haftung (auch für die Kosten einer Abmahnung) erst nach einem Hinweis entstehen, was mit den von der Rechtsprechung entwickelten Prüfungs- und Überwachungspflichten einhergeht. <a href="http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/03/20/bgh-verhandlung-zur-haftung-fur-offenes-wlan/">Reto Mantz</a> vergleicht dies mit dem sog. &#8220;Notice-and-Takedown&#8221; Prinzip. </p>
<p>Bisher hat die Rechtsprechung die Frage nach einer Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung entschieden, wonach der Anschlussinhaber Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt haben musste. In der Regel wird es zwar der Inhaber eines offenen WLANs mangels entsprechender technischer Kenntnisse nicht mitbekommen, wenn ein unbekannter Dritter über die eigene Leitung mitsurft und darüber Rechtsverletzungen begeht (beim weit verbreiteten ADSL kommt es dabei ja zu keinen Geschwindigkeitseinbußen). Spätestens in dem &#8220;Hinweis&#8221; des Rechteinhabers an den Anschlussinhaber über die Rechtsverletzung könnte aber entsprechende Prüfungspflichten auslösen, welche ihn dazu verpflichten, das WLAN gänzlich zu sperren.</p>
<p>Der BGH entscheidet nun abschließend darüber, ob es für den Betrieb offener Netze eine Zukunft geben wird. Ob es schließlich eine Grundsatzentscheidung wird, bleibt abzuwarten. Scheinbar lassen aber die <a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2010-03/karlsruhe-wlan-freifunk">Äußerungen des Vorsitzenden Richters und der Staatsanwaltschaft vermuten</a>, dass es für die Betreiber der offenen WLAN Netze eng werden könnte. <a href="http://www.itlawcamp.de/?p=469">Dr. Roggenkamp vertritt sogar die These</a>, dass der BGH den Anschlussinhaber &#8211; entsprechend den Grundsätzen der sog. &#8220;Halzband-Entscheidung&#8221; &#8211; als Täter einer Urheberrechtsverletzung (nach den Rechtscheinsgrundsätzen) verurteilt werden könnte &#8211; was im Ergebnis leider die Sache völlig verfehlen würde (die <a href="http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html">beiden Sachverhalte sind nicht vergleichbar</a>).</p>
<p>Ob das Urteil &#8211; egal wie es ausfällt &#8211; Auswirkungen auf <a href="http://start.freifunk.net/">Freifunk</a> hat, darf jedoch zurecht <a href="http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/03/20/bgh-verhandlung-zur-haftung-fur-offenes-wlan/">angezweifelt</a> werden. Es bleibt dennoch spannend, ob und wie der BGH in der Sache einen gerechten Kompromiss zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Vertretern freier Netze finden will. Am 12. Mai 2010 wissen wir mehr &#8211; denn dann wird das Urteil verkündet.</p>
<p><strong>UPDATE:</strong><br />
<a href="http://jens.familie-ferner.de/">Jens Ferner</a> weist in einem <a href="http://www.schwarz-surfen.de/wichtiger-hinweis-zu-bgh-in-sachen-storerhaftung/">Artikel vom 20.03.</a> darauf hin, dass der zu verhandelnde Fall vor dem BGH keineswegs den Fall betrifft, in dem ein offenes WLAN vorliege. Vielmehr hatte der Beklagte seinen <strong>Router mit dem Standardpasswort</strong> (welches bei der Auslieferung des Routers vergeben wird) betrieben. Und das ändert die Sachlage ungemein, da der Vorwurf nicht darauf lautet, ein offenes WLAN zu betreiben, sondern das Passwort eines durch WPA Verschlüsselung gesichertes Netz nicht geändert zu haben. </p>
<p>Der BGH wird also darüber zu befinden haben, ob und wie man für ein bereits gesichertes WLAN Netz haftet. Das Urteil könnte bei einer eventuellen Haftungsbejahrung damit weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von vielen privat betriebenen Funknetzen haben, da insofern eine Verkehrspflicht statuiert werden könnte, eine entsprechende WLAN Sicherung einzuführen. Und dann würde sich die Frage stellen, wie man im konkreten eine solche Sicherung durchzuführen hätte. Das Landgericht Frankfurt (2/3 O 19/07) ging in der Sache noch davon aus, dass die Standardverschlüsselung bestimmter Hersteller bei Auslieferung noch dieselbe wäre &#8211; was tatsächlich aber nicht mehr der Fall ist. Auch ist sehr fraglich, inwieweit ein bestimmter Sicherheitsmechanismus als wirklich sicher gilt, da bereits die WPA Verschlüsselung als geknackt gilt.<sup>1</sup>.</p>
<p>Der BGH wird sich daher fragen müssen, ob er dem technischen Laien aufbürden möchte, sich mit technischen Sicherheitsstandards auseinanderzusetzen. Zwar könnte man auch dem Hersteller insoweit eine Instruktionspflicht auferlegen, dem Kunden entsprechende Hinweise zur Änderung des Standardpassworts mitzusenden &#8211; aber auch dies würde in der Sache zu kurz greifen. Interessengerecht könnte daher die Lösung sein, dass der Anschlussinhaber das WLAN in seiner Standardeinstellung  betreiben darf, bis ein &#8211; wie oben bereits erwähnter &#8211; Hinweis auf eine Rechtsverletzung erfolgt ist. Ab diesem Moment haftet er nach den Grundsätzen der Störerhaftung und muss das WLAN entsprechend sichern &#8211; falls er dies nicht selbst schafft, muss er sich professioneller Hilfe bedienen. Ob der BGH sich auch zu offenen Funknetzen äußern wird, wäre zwar wünschenswert, steht aber in den Sternen.</p>
<h2 class="storytitle2">Weiterführende Hinweise:</h2><small><ol class="footnotes"><li id="footnote_0_553" class="footnote"> http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/2021667/wissenschaftler_knacken_wpa_wlan_in_60_sekunden/ </li></ol></small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; Februar 2010</title>
		<link>http://netzrecht.org/it-recht-update-aktuelles-aus-der-rechtsprechung-februar-2010/</link>
		<comments>http://netzrecht.org/it-recht-update-aktuelles-aus-der-rechtsprechung-februar-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 18:24:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[2010]]></category>
		<category><![CDATA[Februar]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Update]]></category>

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		<description><![CDATA[In unserem IT-Recht Update aus dem Monat Februar 2010 findet ihr dieses Mal wieder einige interessante Urteile aus der Rechtsprechung, die vor kurzem veröffentlicht wurden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Einzelnen waren dies:</p>
<ul>
<ol><strong>LG Augsburg: Domain parkplatz-polizei.de für ein privates Abschleppunternehmen wettbewerbswidrig</strong><br />Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern spürbar zu beeinträchtigen. Einen solchen Fall nahm das Landgericht Augsburg in einer Entscheidung von Anfang September (Urteil vom 08.09.2009 – Az.: 2HK O 1630/09) an, in der es um die Zulässigkeit der Nutzung der Domain „parkplatz-polizei.de“ durch ein privates Abschlepp-Unternehmen ging.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/02/04/lg-augsburg-domain-parkplatz-polizei-de-fur-ein-privates-abschleppunternehmen-wettbewerbswidrig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol>
<strong>AG Frankfurt: Keine pauschale Erstattung von Abmahnkosten bei Filesharing</strong><br />
Um einen Rechtsstreit im Bereich des Urheberrechts auf direktem Wege, ohne vorherige Einschaltung eines Gerichts beizulegen, wird in aller Regel eine Abmahnung an den jeweiligen Rechtsverletzer verschickt. Da sich diese Vorgehensweise mittlerweile etabliert hat und für viele Kanzleien ein lukratives Geschäftsmodell darstellt, gehen diese teilweise massenhaft gegen Filesharer vor. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Urteil vom 29.01.2010; Az.: 31 C 1078/09) könnte dieses Vorgehen jedoch bald ein jähes Ende finden – der Richter lehnte die Erstattung der eingeforderten Gebühren vom Abgemahnten ab.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2010/02/08/1077/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig</strong><br />
In der Regel erfolgt eine Abmahnung schriftlich und wird per Einschreiben mit oder per Fax an den Verletzer zugestellt, um den Zugang Gerichtsfest nachweisen zu können. Die einfache Zustellung per E-Mail zählte vor Gericht bisher als nicht nachweisbar, in soweit wird eine digitale Signatur gefordert. Nun hat das Landgericht Hamburg in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil (Urteil vom 07.07.2009 – Az.: 312 O 142/09) entschieden, dass die Zustellung einer Abmahnung auch per einfacher E-Mail möglich ist.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2010/02/10/lg-hamburg-abmahnung-per-e-mail-rechtmasig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Franfkurt: Mitstörerhaftung der DENIC bei Unerreichbarkeit des Domaininhabers</strong><br />
Es kommt oft vor, dass Internetdomains von Personen registriert werden, die nicht Rechtsinhaber (über Namensrecht oder Markenrecht) der jeweiligen Bezeichnung der Top-Level-Domain sind.  In einem solchen Fall stehen dem jeweiligen Namens- oder Markeninhaber allerdings juristische Mittel zur Verfügung, falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Der Inhaber einer Marke oder eines  Unternehmenskennzeichens genießt einen umfassenden Schutz, der auch Ansprüche gegen Dritte einschließt, um gegen diese vorzugehen.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2010/02/12/mitstorerhaftung-der-denic-bei-unerreichbarkeit-des-domaininhabers/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Rostock zum fliegenden Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen im Internet</strong><br />
Werden Rechtsverletzungen im Internet begangen, so geht die ganz herrschende Rechtsprechung davon aus, dass für die Zuständigkeit eines Gerichts in einem anschließenden Verfahren maßgeblich ist, wo das jeweilige Angebot auch abgerufen werden kann. Da dies bei Internetangeboten in aller Regel jeder Ort in Deutschland sein kann, so ist grundsätzlich auch jedes Landgericht in der Bundesrepublik zuständig. Der Geschädigte kann sich also üblicherweise gemäß §32 ZPO das Gericht aussuchen, vor dem er klagen möchte. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun in einer Entscheidung von Mitte Juli 2009 (Beschluss vom 20.07.2009 – Az.: 2 W 41/09) nochmals klargestellt, dass dieser sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ auch bei Wettbewerbsverstößen im Internet uneingeschränkt Anwendung findet.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/02/17/olg-rostock-zum-fliegenden-gerichtsstand-bei-wettbewerbsverstosen-im-internet/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Düsseldorf zum Umfang einer Unterlassungserklärung</strong><br />
Fehlerhafte Angaben im Rahmen von Widerrufsbelehrungen sorgen regelmäßig dafür, dass Abmahnungen mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die jeweiligen Rechtsverletzer versendet werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine abgegebene Verpflichtungserklärung hat der Unterzeichnende meist die Aussicht auf horrende Vertragsstrafen. In einer aktuellen Entscheidung von Anfang September (Urteil vom 01.09.2009 – Az.: I-20 U 220/08) entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, wann von einem Verstoß gegen die Erklärung „es zu unterlassen, […] den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechts zu informieren“ vorliegt. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/02/24/olg-dusseldorf-zum-umfang-einer-unterlassungserklarung/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LAG München: Verwendung eines fremden Passworts stellt außerordentlichen Kündigungsgrund dar</strong><br />
Je größer ein Unternehmen ist, desto größer ist in der Regel auch das Netzwerk, das es verwendet. Dies macht es notwendig, dass für einzelne Benutzer unterschiedliche Zugriffsrechte auf das Netzwerk festgelegt werden. Der jeweilige Benutzer wird über seinen Benutzernamen und ein Passwort identifiziert. Wie das LAG München in einem Urteil von Anfang August (Urteil vom 05.08.2009 – Az.: 11 Sa 1066/08) entschied, kann die Verwendung eines fremden Passworts durch einen Mitarbeiter arbeitsrechtlich einen außerordentlicher Kündigungsgrund darstellen. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/02/26/verwendung-eines-fremden-passworts-stellt-auserordentlichen-kundigungsgrund-dar/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; Januar 2010</title>
		<link>http://netzrecht.org/it-recht-update-aktuelles-aus-der-rechtsprechung-januar-2010/</link>
		<comments>http://netzrecht.org/it-recht-update-aktuelles-aus-der-rechtsprechung-januar-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 17:51:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[2010]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Januar]]></category>
		<category><![CDATA[Update]]></category>

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		<description><![CDATA[In unserem IT-Recht Update - Januar 2010 findet ihr dieses Mal wieder einige interessante Urteile, die vor kurzem erst veröffentlicht wurden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Einzelnen waren dies:</p>
<ul>
<ol><strong>BGH: Vertragsstrafe bei Angabe einer falschen Aufsichtsbehörde im Impressum</strong><br />Als Betreiber einer Internetseite hat man den allgemeinen Informationspflichten gem. §5 TMG „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ nachzukommen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG gehört dazu auch die Angabe einer Aufsichtsbehörde, falls der Anbieter einer behördlichen Zulassungspflicht unterliegt. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, verhält er sich wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Im Rahmen der Abmahnung wird er regelmäßig dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der auch eine Vertragsstrafe für weitere Verstöße vereinbart wird.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/04/bgh-vertragsstrafe-bei-angabe-einer-falschen-aufsichtsbehorde-im-impressum/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol>
<strong>OLG Stuttgart: Haftung des Admin-C nur bei offensichtlichen Rechtsverletzungen</strong><br />
Es ist schon seit längerer Zeit innerhalb der Rechtsprechung umstritten, ob der Admin-C für Verletzungen von Namensrechten bei der Registrierung von Domainnamen haftet. Gemäß Nr. VIII der Domain-Richtlinien der DENIC ist der Admin-C diejenige natürliche Person, welche als administrativer Ansprechpartner gegenüber der DENIC hinsichtlich aller die Domain betreffenden Angelegenheiten berechtigt und verpflichtet ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun entschieden (Beschluss vom 24.09.2009 – Az.: 2 U 16/09), dass den Admin-C zumindest vorab keine Prüfungspflicht treffe und er bei Verletzungen grundsätzlich nicht hafte. Dies gelte nur dann nicht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig sei oder wenn der administrativn Ansprechpartner von der Rechtsverletzung wisse.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/08/olg-stuttgart-haftung-des-admin-c-nur-bei-offensichtlichen-rechtsverletzungen/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>BGH: chefkoch.de vs. marions-kochbuch.de – Portalbetreiber haftet für rechtswidrige Bilder-Uploads</strong><br />
Rezeptportale im Internet erfreuen sich großer Beliebtheit, weil Sie eine kostenlose Alternative zum klassischen Kochbuch darstellen. Nutzer laden dabei eigene Essens-Kreationen mit Bild und Rezept auf die Portale, um sie mit aller Welt zu teilen.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2009/12/09/bgh-chefkoch-de-vs-marions-kochbuch-de-portalbetreiber-haftet-fur-rechtswidrige-bilder-uploads/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Berlin: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Briefen auf geschützter Internetseite</strong><br />
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG schützt davor, dass ein gewisser Kernbereich eines jeden Menschen unangetastet bleibt. Zivilrechtlich umfasst das Recht unter anderem das Recht am geschrieben Wort, also gerade den Schutz davor, dass Aufzeichnungen in privaten und geschäftlichen Briefen nicht ungefragt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin von Anfang Oktober 2009 (Beschluss vom 08.10.2009 – Az.: 27 O 734/09) greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber nicht, wenn das Schreiben auf einer passwortgeschützten Seite im Internet veröffentlicht wird.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/11/lg-berlin-keine-personlichkeitsrechtsverletzung-bei-veroffentlichung-von-briefen-auf-geschutzter-internetseite/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>Das neue Batteriegesetz – Pflicht zur Registrierung für Hersteller und Importeure bis Ende Februar 2010</strong><br />
Seit dem 01. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft, dass die bisherige Batterieverordnung abgelöst hat. Das am 30. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die Batterien und Akkumulatoren in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen, gerade dieses In-Verkehr-Bringen innerhalb eines 3-Monats-Zeitraums zwischen dem 01. Dezember 2009 und 28. Februar 2010 beim Umweltbundesamt anzuzeigen, damit dieses die Unternehmen in ein dort geführtes Register eintragen können.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/13/das-neue-batteriegesetz-%e2%80%93-pflicht-zur-registrierung-fur-hersteller-und-importeure-bis-ende-februar-2010/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Frankfurt a.M.: Selbstständige Garantiezusage in Online-Werbung verbindlich</strong><br />
„Versprechen sind einzuhalten“ – Dieser Grundsatz sollte nicht nur befolgt werden, um die eigene Glaubwürdigkeit als Unternehmen aufrecht zu erhalten, sondern ist auch rechtlich durchsetzbar. Denn wer im Internet mit Garantiezusagen wirbt, muss sich an diese auch grundsätzlich halten, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil von Anfang Juli (Beschluss vom 08. Juli 2009 – Az.: 4 U 85/08). <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/13/olg-frankfurt-a-m-selbststandige-garantiezusage-in-online-werbung-verbindlich/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>BGH: Der Verbraucherbegriff im Fernabsatz bei selbständigen Freiberuflern</strong><br />
Im Bereich der Fernabsatzverträge ist es entscheidend, dass eine der Parteien ein Unternehmer, die andere Partei hingegen ein Verbraucher ist. Nur in diesem Fall hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, die Gewährleistung kann nicht verkürzt werden und es besteht eine Beweislastumkehr für Mängel in den ersten 6 Monaten. Bezüglich der Verbrauchereigenschaft gab es jedoch bereits oftmals Streit – trotz der klaren Definition, die das Gesetz in §13 BGB bereithält. Danach ist Verbraucher „jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“ <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/14/bgh-der-verbraucherbegriff-im-fernabsatz-bei-selbstandigen-freiberuflern/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Bremen: Ungenaue Lieferzeitangabe „in der Regel“ unzulässig</strong><br />
Händler im Internet sind in der Theorie stets bestrebt, genaue Angaben zu den Lieferzeiten zu machen, um dem Kunden möglichst genau mitzuteilen, wann dieser seine Ware erhält. In der Praxis allerdings ist es jedoch oftmals schwierig, genaue Lieferzeitangaben zu machen, weshalb viele Internethändler auf Formulierungen wie „In der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand“ zurückgreifen. Eine solche Formulierung ist allerdings wettbewerbswidrig und damit unzulässig, wie das Oberlandesgericht Bremen in einer Entscheidung von Anfang September (Beschluss vom 08.09.2009 – Az: 2 W 55/09) urteilte. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/15/olg-bremen-ungenaue-lieferzeitangabe-%e2%80%9ein-der-regel%e2%80%9c-unzulassig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Bremen: Hinweis “Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer” keine wettbewerbswidrige Werbung</strong><br />
Jede Werbung im Internet muss den Grundsätzen der Klarheit und Wahrheit entsprechen. Irreführende Werbung ist verboten und verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Eine Verstoß gegen das Irreführungsverbot wird auch dann angenommen, wenn der Werbende mit Selbstverständlichkeiten wie beispielsweise gesetzlichen Gewährleistungsfristen wirbt, da die besondere Betonung des Händlers, der Kunde erhalte einen zusätzlichen Vorteil, der ihm bereits durch das Gesetz gewährt werde, irreführend sei. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/16/lg-bremen-hinweis-rechnung-mit-ausgewiesener-mehrwertsteuer-keine-wettbewerbswidrige-werbung/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Celle: Werbung mit “regulärem Ladenpreis” wettbewerbswidrig</strong><br />
Wer als Händler im Internet wirbt, muss dies klar und verständlich für den Verbraucher tun – andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vor. Unter anderem schützt dieses Gesetz davor, dass Händler mit unvollständigen Angaben werben, insbesondere dann, wenn diese Informationen für den Kaufentschluss entscheidend sind. Maßgeblich ist dabei jeweils der Empfängerhorizont beim Kunden. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/17/olg-celle-werbung-mit-regularem-ladenpreis-wettbewerbswidrig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Hamburg: Irreführende Angaben über Lieferzeiten im Internet</strong><br />
Wer im Internet einen Shop betreibt, muss insbesondere hinsichtlich der Angabe von Lieferzeiten viele rechtlichen Fallstricke beachten. Ungenaue Angaben können dabei schnell als wettbewerbswidriges Verhalten gewertet und abgemahnt werden. Ebenso verhält es sich, wenn ein Online-Shop damit wirbt, Produkte innerhalb der angegebenen Lieferfrist zu liefern. Dann ist er auch verpflichtet, diese Lieferfristen zu erfüllen, da der Verbraucher eine entsprechende Verfügbarkeit der Ware erwartet, so das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 12. Mai 2009 (Az.: 312 O 74/09). <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/18/lg-hamburg-irrefuhrende-angaben-uber-lieferzeiten-im-internet-2/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Düsseldorf: Kauf von Adressdaten lässt Sorgfaltspflichten entstehen</strong><br />
In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Datenskandalen, bei denen oftmals tausende sensible Daten wie Bank- und Adressdaten von Personen ausgelesen und dann verkauft wurden. Der Verkauf von Adressdaten ist allerdings nicht grundsätzlich unzulässig, sondern kann dann zulässig sein, wenn der Endverbraucher vor der Werbekontaktaufnahme der Weitergabe seiner Daten ausdrücklich über das Opt-in-Verfahren zugestimmt hat. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/18/olg-dusseldorf-kauf-von-adressdaten-lasst-sorgfaltspflichten-entstehen/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig</strong><br />
Mobiles Internet ist schon lange kein Dienst mehr für die „Digital Bohéme“, sondern gehört in Cafés, Bahnhöfen oder Hotels mittlerweile zum guten Ton. Viele Geschäftsmodelle haben sich zum kabellosen Internet entwickelt. Das Oberlandesgericht Köln hatte in einer Entscheidung von Anfang Juni 2009 über die international bekannte „FON-Community“ (Urteil vom 05.06.2009 – Az.: 6 U 223/08) zu entscheiden. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/27/olg-koln-kommerzielles-wlan-sharing-wettbewerbswidrig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Mannheim: Betreiber von Abofallen im Web schadensersatzpflichtig</strong><br />
Schon seit längerem haben dubiose Anbieter im Internet eine Methode gefunden, um ihren Opfer das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sie bieten den Download von bekannten Software-Programmen – welche in der Regel problemlos und kostenfrei auch auf anderen Internetseiten erhältlich sind – gegen Abschluss einer mehrmonatigen, kostenpflichtigen Mitgliedschaft an. Dass diese Mitgliedschaft mit Kosten verbunden ist, erfährt der Kunde – wenn überhaupt – meist nur im Kleingedruckten. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2010/01/28/lg-mannheim-betreiber-von-abofallen-im-web-schadensersatzpflichtig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
</ul>
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		<title>1. IT LawCamp am 20. März 2010 in Frankfurt am Main</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 13:48:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bird&Bird]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[LawCamp]]></category>

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		<description><![CDATA[Mitte März 2010 findet das erste <strong>IT-LawCamp</strong> in Frankfurt am Main statt. Nachfolgend findet ihr die ersten Infos zu Vorträgen und Veranstaltung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Am Samstag, dem 20. März findet in den Räumlichkeiten von Bird &#038; Bird LLP in Frankfurt am Main das erste LawCamp in Deutschland statt. Das Konzept des LawCamps basiert auf dem Prinzip des BarCamps. Ähnlich wie bei diesem wird das abschließende Programm des LawCamps erst zu Beginn des Konferenztages in einem morgendlichen Kick-Off-Meeting aller Teilnehmer bestimmt. Neben den vorab festgelegten Beiträgen ist Platz für bis zu 15 weitere Themen, die von jedem der Teilnehmer des LawCamps eingebracht werden können.</p></blockquote>
<p>Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Juristen, die im Bereich &#8220;IT-Recht&#8221; tätig sind oder werden wollen. Getragen wird das IT-LawCamp von der Großkanzlei <strong><a href="http://www.twobirds.com">Bird&#038;Bird</a></strong> sowie Partnern wie IBM, C.H.Beck und Schollmeyer&#038;Steidl.</p>
<p>Interessante Details zum Programm findet ihr hier: <strong><a href="http://www.itlawcamp.de/?page_id=40">Programm auf dem LawCamp 2010</a></strong>.</p>
<p><u>Hier findet ihr mal einen kleinen Auszug aus den sicherlich interessanten Vorträgen:</u><br />
- Dr. Marc Strittmatter, (IBM): Rechtsfragen des Cloud Computing<br />
- Prof. Dr. Dirk Heckmann (Universität Passau) -Freiheit – Sicherheit – Gleichgültigkeit? Bürgerrechte nach der digitalen Revolution<br />
- Frank Ackermann (eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.) &#8211; Nutzer- und Providerrechte im Spannungsfeld von Netzneutralität, Urheberrecht und Kriminalitätsbekämpfung<br />
- Michael Bültmann (Nokia) &#8211; Rechte und Online-Content Geschäftsmodelle im digitalen Zeitalter<br />
- Dr. Florian Drücke (Bundesverband Musikindustrie) &#8211; Musik im Netz – alles jederzeit und umsonst?<br />
- Udo Vetter (www.lawblog.de) &#8211; Strafverteidigung im Web 2.0</p>
<p>Nach meinem Wissen gibt es auf jeden Fall noch freie Karten (<a href="http://www.itlawcamp.de/?page_id=280">Anmeldung</a>) für das BarCamp. Wer weitere Infos braucht besucht am besten die <a href="http://www.itlawcamp.de/">offizielle Homepage</a>.</p>
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		<item>
		<title>ePetition gegen die Zulassung von Ganzkörper-Nacktscanner</title>
		<link>http://netzrecht.org/epetition-gegen-die-zulassung-von-ganzkoerper-nacktscanner/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 10:26:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[ePetition]]></category>
		<category><![CDATA[Nacktscanner]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf den Seiten des Deutschen Bundestages findet sich eine <strong>ePetition gegen die Zulassung von Ganzkörper-Nacktscannern</strong>. Wer diese mitzeichnen möchte, kann dies noch <strong>bis zum 23.02.2010</strong> tun. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich daran beteiligen möchte, muss sich einfach auf den <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php">Seiten der ePetitionen</a> registrieren und dann unter folgendem Link die ePetition aufrufen und mitzeichnen:</p>
<p><strong><a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9109">Petition: Datenschutz &#8211; Keine Zulassung von Ganzkörper-Scannern vom 03.01.2010</a></strong></p>
<blockquote><p><strong>Text der Petition</strong><br />
Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen.</p>
<p><strong>Begründung</strong><br />
Der Einsatz von Nacktscanner ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>Gottes Werk und Googles Beitrag</title>
		<link>http://netzrecht.org/gottes-werk-und-googles-beitrag/</link>
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		<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 18:00:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Live]]></category>
		<category><![CDATA[Podiumsdiskussion]]></category>

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		<description><![CDATA[Carta und die Heinrich Böll Stiftung veranstalten jetzt um 19 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema Gottes Werk und Googles Beitrag - Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie. Jetzt live zuschalten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="560" height="340" id="preview-player1" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000"><param name="movie" value="http://cdn.livestream.com/grid/LSPlayer.swf?channel=cartalive&amp;autoPlay=false"></param><param name="allowScriptAccess" value="always"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><embed id="preview-player" src="http://cdn.livestream.com/grid/LSPlayer.swf?channel=cartalive&amp;autoPlay=false" width="560" height="340" allowScriptAccess="always" allowFullScreen="true" type="application/x-shockwave-flash"></embed></object>
<div style="font-size: 11px;padding-top:10px;text-align:center;width:560px">Watch <a href="http://www.livestream.com/" title="live streaming video">live streaming video</a> from <a href="http://www.livestream.com/cartalive" title="Watch cartalive at livestream.com">cartalive</a> at livestream.com</div>
<blockquote><p>Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der &#8220;vierten Gewalt&#8221;, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten Leser_innen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.</p>
<p>Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes &#8220;Leistungsschutzrecht&#8221;, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?</p></blockquote>
<p><strong>Mit:</strong><br />
Dr. Till Jaeger (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin)<br />
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)<br />
Dr. Eva-Maria Schnurr (Freie Journalistin, Hamburg)<br />
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)</p>
<p><strong>Moderation:</strong><br />
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)</p>
<p><strong>Twitter-Hashtag:</strong><br />
#boell</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Videos vom 26th Chaos Communication Congress &#8211; Here be dragons</title>
		<link>http://netzrecht.org/videos-vom-26th-chaos-communication-congress-here-be-dragons/</link>
		<comments>http://netzrecht.org/videos-vom-26th-chaos-communication-congress-here-be-dragons/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 04 Jan 2010 15:13:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[26C3]]></category>
		<category><![CDATA[CCC]]></category>
		<category><![CDATA[ePA]]></category>
		<category><![CDATA[Hackerparagraph]]></category>
		<category><![CDATA[Internetsperren]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Zugangserschwerungsgesetz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=517</guid>
		<description><![CDATA[Ende letzten Jahres fand in Berlin der 26. Chaos Communication Congress des <a href="http://www.ccc.de">Chaos Computer Clubs (CCC)</a> statt. Von den abgehaltenen Workshops und Vorträgen wurden jeweils Videomitschnitte angefertigt, die jetzt online zum Abruf bereitgestellt wurden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da viele der Themen auch einen netzrechtlichen Schwerpunkt hatten, möchte ich Euch diese nicht vorenthalten. Die unten stehenden Links führen Euch jeweils direkt zum Video.</p>
<p><strong>Themen:</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3523-de-eine_zensur_findet_statt.mp4">Jens Kubieziel &#8211; Eine Zensur findet statt</a></li>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3674-de-der_hackerparagraph_beim_bundesverfassungsgericht.mp4">Dominik Boecker &#8211; Der Hackerparagraph beim Bundesverfassungsgericht</a></li>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3594-de-internetsperren.mp4">MOGiS &#8211; Internetsperren</a></li>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3495-de-das_zugangserschwerungsgesetz.mp4">Matthias Bäcker &#8211; Das Zugangserschwerungsgesetz</a></li>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3551-de-das_recht_am_eigenen_bild_und_das_ende_der_street_photography.mp4">Axel Bäcker &#8211; Das Recht am eigenen Bild und das Ende der &#8220;Street-Photography&#8221;</a></li>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3533-de-die_verwaltung_rstet_auf_-_der_digitale_steuerbrger.mp4">Kai Kobschätzki &#8211; Die Verwaltung rüstet auf &#8211; der digitale Steuerbürger</a></li>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3708-de-die_schlacht_um_die_vorratsdatenspeicherung.mp4">Constanze Kurz / Frank Rieger &#8211; Die Schlacht um die Vorratsdatenspeicherung</a></li>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3721-de-etsi-vorratsdatenspeicherung_2009.mp4">Erich Möchel &#8211; ETSI &#8211; Vorratsdatenspeicherung 2009</a></li>
<li><a href="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3510-de-technik_des_neuen_epa.mp4">Henryk Plötz &#8211; Technik des neuen ePA</a></li>
</ul>
<p>Sollte ein oder mehrere Videos nicht abrufbar sein, versucht es einfach mit einem der Mirror, welche ihr auf folgender Seite findet: <a href="http://26c3.holzed.com/">Mirror für die Videos vom 26th Chaos Communication Congress &#8211; Here be dragons</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://netzrecht.org/videos-vom-26th-chaos-communication-congress-here-be-dragons/feed/</wfw:commentRss>
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<enclosure url="http://ftp.ccc.de/congress/2009/mp4/26c3-3708-de-die_schlacht_um_die_vorratsdatenspeicherung.mp4" length="663749027" type="video/mp4" />
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		</item>
		<item>
		<title>IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; Dezember 2009</title>
		<link>http://netzrecht.org/it-recht-update-aktuelles-aus-der-rechtsprechung-dezember-2009/</link>
		<comments>http://netzrecht.org/it-recht-update-aktuelles-aus-der-rechtsprechung-dezember-2009/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 31 Dec 2009 17:39:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Dezember]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Update]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Monat Dezember 2009 gab es auch wieder einige interessante Urteile &#038; Meldungen der Rechtsprechung, die Ihr nachfolgend vorfindet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Einzelnen waren dies:</p>
<ul>
<ol><strong>Der Düsseldorfer Kreis erklärt die Speicherung von IP-Adressen für unzulässig</strong><br />Statistik-Dienste wie beispielsweise Google Analytics sind bei Webseiten-Betreibern ein beliebtes Mittel, um genaue Auskunft über die Besucher der Webseite und deren Aktivitäten zu erhalten. So geben sie diesen neben nützlichen Informationen wie dem benutzten Browser und dem installierten Betriebssystem vor allem Auskunft darüber, welche Unterseiten für den Besucher von Interesse waren, wie lange er sich diese angesehen hat und welche Seiten daraufhin aufgerufen wurden; kurz: die Besucherströme können sehr genau analysiert werden, um das eigene Internet-Angebot zu optimieren.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2009/12/03/der-dusseldorfer-kreis-erklart-die-speicherung-von-ip-adressen-fur-unzulassig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol>
<strong>BGH zur Zulässigkeit von Online-Videorecorder „www.save.tv“</strong><br />
Im Bereich der digitalen Videoaufnahme wird nicht nur Hardware für den Heimgebrauch immer beliebter, sondern auch Angebote von sog. Online-Videorecordern wie save.tv erfreuen sich wachsender Kundenzahlen. Der BGH hatte in einem Mitte April zu entscheidenden Fall (Urteil vom 22.04.2009 – Az.: I ZR 175/07) darüber zu befinden, ob derartige Angebote rechtlich zulässig sind.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2009/12/08/bgh-online-videorecorder-%e2%80%9ewww-save-tv%e2%80%9c-zulassig/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>BGH: chefkoch.de vs. marions-kochbuch.de – Portalbetreiber haftet für rechtswidrige Bilder-Uploads</strong><br />
Rezeptportale im Internet erfreuen sich großer Beliebtheit, weil Sie eine kostenlose Alternative zum klassischen Kochbuch darstellen. Nutzer laden dabei eigene Essens-Kreationen mit Bild und Rezept auf die Portale, um sie mit aller Welt zu teilen.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2009/12/09/bgh-chefkoch-de-vs-marions-kochbuch-de-portalbetreiber-haftet-fur-rechtswidrige-bilder-uploads/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>LG Hamburg: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Internet-Bildersuchmaschine nicht möglich</strong><br />
Befindet sich eine selbst erstellte Graphik oder eine Photographie erst einmal auf einer Webseite, so dauert es in der Regel nicht lange, bis diese auch in den Ergebnissen einer Internet-Bildersuchmaschine zu finden sind. Um sich dagegen zu wehren, erließ das Landgericht Hamburg in der Vergangenheit in mehreren Verfahren einstweilige Verfügungen unter anderem gegen die Bildersuche von Google.<br /> <a href="http://blog-it-recht.de/2009/12/11/lg-hamburg-einstweiliger-rechtsschutz-gegen-internet-bildersuchmaschine-nicht-moglich/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Hamburg: Keine vorbeugende Prüfungspflicht für die Personensuchmaschine Yasni.de</strong><br />
Wer im Internet nach bestimmten Personennamen sucht, wird in der Regel bei der Personensuchmaschine Yasni.de fündig. Dort werden neben den verschiedenen Profilen bei sozialen Netzwerken vor allem namensentsprechende Bilder angezeigt. Problematisch ist allerdings, dass die Personen dort in der Regel ohne deren Einwilligung auftauchen. Das OLG Hamburg hat in einem Beschluss von Ende Oktober (Urteil vom 23.10.2009 – Az.: 7 W 119/09) entschieden, dass Yasni keine vorbeugende Prüfungspflicht trifft, Suchergebnisse auf rechtswidrige Verstöße hin zu überprüfen.<br /><a href="http://blog-it-recht.de/2009/12/23/olg-hamburg-keine-vorbeugende-prufungspflicht-fur-die-personensuchmaschine-yasni-de/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
<p><ol><strong>OLG Hamburg: Keine Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei vorheriger eigener Abmahnung durch einen Interessenverband</strong><br />
Wettbewerbsverbände sind gesetzlich ermächtigt, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu verschicken, obwohl sie selbst nicht am Wettbewerb teilnehmen. Für berechtigte Abmahnungen können die Verbände regelmäßig auch die entstandenen Kosten ersetzt verlangen. Problematisch ist die Rechtslage, wenn der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung reagiert, und der Verband darauf hin einen Anwalt mit einer weiteren Abmahnung beauftragt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dazu in seinem Beschluss vom 11.03.2009 – Az.: 5 U 35/08 entschieden, dass solche Kosten nicht erforderlich und damit auch nicht erstattungsfähig sind. <br /><a href="http://blog-it-recht.de/2009/12/29/keine-erstattung-anwaltlicher-abmahnkosten-bei-vorheriger-eigener-abmahnung-durch-einen-interessenverband/">Hier weiterlesen&#8230;</a></ol>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Recht in den virtuellen Welten &#8211; Eine rechtliche Annäherung</title>
		<link>http://netzrecht.org/recht-in-den-virtuellen-welten-eine-rechtliche-annaeherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 18:35:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spielerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gamesrecht]]></category>
		<category><![CDATA[virtuelle Welt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=505</guid>
		<description><![CDATA[Der Spielemarkt boomt - und damit gelangen täglich mehr Spieler in die virtuellen Welten von "Second Life", "World of Warcraft" und Co.. Schon lange ist das "Online-Gaming" kein bloßes Spiel mehr, sondern ein rechtlich relevantes Problemfeld, das bisher kaum von der Rechtsprechung behandelt wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtlich relevant kann die virtuelle Spielewelt insbesondere dann werden, wenn &#8220;virtuelles Geld&#8221; in richtiges Geld umgewandelt werden soll. Spätestens dann haben die Beteiligten ein zumindest wirtschaftliches Interesse daran, dass die &#8220;virtuellen Geschäfte&#8221; auch rechtmäßig durchgeführt werden.</p>
<p>Um sich an dieses bisher größtenteils unbehandelte Thema heranzuwagen, bietet sich zunächst eine Aufteilung nach den verschiedenen Rechtsgebieten an. </p>
<p><strong>Zivilrechtlich</strong> betrachtet bietet sich eine Differenzierung von Verträgen in der realen Welt im Hinblick auf das Spiel sowie Verträgen innerhalb der virtuellen Welt an. </p>
<p><u>Verträge in der realen Welt im Hinblick auf das Spiel</u><br />
Werden in der realen Welt im Hinblick auf das Spiel Verträge geschlossen (z.B. Kauf von Spielewährung, Ausrüstungsgegenständen etc.), so ist erstmal danach zu fragen, um welche Vertragsart es sich dabei handelt. Da virtuelle Gegenstände keine Sachen i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches sind, sondern als immaterieller Gegenstand erworben werden, handelt es sich dabei eher um einen Rechtskauf i.S.v. §453 BGB, auf den die Vorschriften über den Kauf von Sachen entsprechende Anwendung finden. Sind keine virtuellen Gegenstände Vertragsbestandteil, sondern eher eine Dienstleistung wie z.B. das &#8220;Hochfarmen eines Chars&#8221;, so ist eher von einem Dienstleistungsvertrag auszugehen. Je nach Vertragsgegenstand handelt es sich also um einen Vertrag sui generis, der sowohl Elemente des Rechtskaufs und des Dienstvertrags (ggf. sogar Werkvertrag) enthalten kann. §762 BGB &#8220;Spiel und Wette&#8221; findet nach hier vertretener Ansicht gerade keine Anwendung. Der Verkäufer hat die Pflicht, einen funktionstüchtigen Gegenstand zu übertragen oder die entsprechende Dienstleistung auszuführen; der Käufer hingegen ist zur Entgegennahme des Gegenstandes und zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet.</p>
<p><u>Verträge in virtueller Welt („Verträge zwischen Spielern“)</u><br />
Bei Verträgen zwischen den Spielern innerhalb des Spiels kommt mangels Sachqualität auch kein klassischer Kaufvertrag zustande. Auch hier könnte man also wieder davon ausgehen, einen Vertrag sui generis mit Elementen des Rechtskaufs und des Dienstleistungsvertrags (vgl. oben) vorliegen zu haben. Dies gilt umso eher, wenn die &#8220;virtuellen Güter&#8221; in reales Geld umgewandelt werden können. </p>
<p><strong>Weitere Rechtsgebiete</strong><br />
Beachten werden muss, dass auch in der virtuellen Welt <strong>Persönlichkeitsrechte</strong> beachtet werden müssen. Werden in der virtuellen Welt reale Personen in ihrer Ehre herabgewürdigt oder falsch dargestellt, so liegt darin in aller Regel eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Person, gem. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG. Wird hingegen nur ein Avatar (also eine &#8220;virtuelle Persönlichkeit&#8221;) in &#8220;seinen Rechten&#8221; verletzt, so kann hier mangels Personenqualität keine Verletzung (und damit auch kein Gegendarstellungsrecht etc.) angenommen werden.</p>
<p>Im Bereich des <strong>Immaterialgüterrechts</strong> muss weiter bedacht werden, dass auch im virtuellen Raum beispielsweise die Regeln des Markenrechts gelten. Werden eingetragene Marken verunglimpft oder auf andere Weise unzulässig verwendet, so liegt darin eine Verletzung der jeweiligen Marke, gegen welche der Inhaber der Marke vorgehen kann. Besteht die Möglichkeit für die Teilnehmer der Spielewelt, das Spiel durch eigene Inhalte zu erweitern, so genießen diese ipso iure ab Entstehung des Werks urheberrechtlicher Schutz, welcher bei widerrechtlicher Nutzung einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gewährt.</p>
<p>Auch finden im virtuellen Spieleraum teilweise die <strong>strafrechtlichen Regelungen</strong> Anwendung. Nötig dazu ist selbstverständlich, dass ein tatbestandsrelevantes Opfer vorhanden ist. Dies kann zumindest bei folgenden Normen angenommen werden, die nur aufgezählt und nicht weiter behandelt werden sollen: §131 I StGB Gewaltdarstellungen („menschenähnliche Wesen“), Pornografie gem. §184 StGB, Beleidigung gem. §185 StGB sowie Betrug gem. §263 StGB.</p>
<p><strong>Praxisprobleme</strong><br />
In der Praxis stellt sich allerdings die Frage, wie Rechtsstreitigkeiten im virtuellen Raum gelöst werden sollten. Insbesondere die Nachweisbarkeit der Rechtsgeschäfte oder Verletzungen von Marken und Urheberrechten in der virtuellen Welt wird in aller Regel schwer fallen. Die Beweiskraft von Screenshots muss dabei aufgrund seiner hohen Manipulierbarkeit durchaus angezweifelt werden. Außerdem stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht, da Vertragsparteien und Spieleplattform (also der Standort des &#8220;Servers&#8221;) oftmals ohne Probleme aus drei verschiedenen Ländern stammen können. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte im wachsenden Online Markt die aufgezeigten Rechtsprobleme lösen werden.</p>
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		<title>Reihe: Studium IT- und Medienrecht &#8211; Erfahrungsbericht aus Passau</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 16:29:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Erfahrungsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Passau]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerpunkt]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

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		<description><![CDATA[Mitte Dezember 2009 konnte ich mein Schwerpunktstudium im IT- und Medienrecht an der Universität Passau abschließen. Auf netzrecht möchte ich allen Interessierten (dies dürften überwiegend angehende Studenten oder Studenten kurz vor der Wahl ihres Schwerpunktbereichs sein) im Rahmen einer mehrteiligen Reihe einen Überblick verschaffen, wo man das IT- und Medienrecht studieren kann und wie sich dieses genau gestaltet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>IT- und Medienrecht als Schwerpunktbereich</strong><br />
Das Studium des &#8220;IT- und Medienrechts&#8221; kann in Passau im Rahmen des Schwerpunkts studiert werden. Offiziell läuft das Studium unter dem Namen <strong>Informations- und Kommunikationsrecht</strong> und ist aufgeteilt in zwei Teilbereiche:<br />
<strong><br />
I. Allgemeines Medien- und Informationsrecht<br />
II. Rechtsfragen des E-Government und E-Commerce<br />
</strong></p>
<p>Betreut wird der Schwerpunktbereich von <a href="http://www.mein-jura.de">Prof. Dr. Dirk Heckmann</a> und <a href="http://www.jura.uni-passau.de/1125.html">Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz</a>.</p>
<p><strong>Curriculum:</strong><br />
<u>Teilbereich 1</u></p>
<ul>
<li>Grundlagen des Medienrechts</li>
<li>Informales Staats- und Verwaltungshandeln</li>
<li>Grundlagen des Telekommunikationsrechts</li>
<li>Urheberrecht</li>
</ul>
<p><u>Teilbereich 2</u></p>
<ul>
<li>Grundlagen des Rechts der elektronischen Verwaltung (eGovernment)</li>
<li>Einführung in das Internetrecht</li>
<li>Grundzüge des Datenschutzrechts</li>
<li>Blockseminar: Intensivkurs E-Commerce Recht</li>
<li>Blockseminar: Vertragsrecht und Vertragspraxis im IT- und Medienrecht</li>
<li>Blockseminar: Datenschutz und IT-Sicherheitsrecht</li>
</ul>
<p><u>Fakultativ können noch noch folgende themenrelevanten Vorlesungen besucht werden:</u></p>
<ul>
<li>Rechtsinformatik I</li>
<li>Rechtsinformatik II</li>
</ul>
<p><strong>Prüfungen</strong><br />
In einem der beiden o.g. Teilbereiche muss eine Seminararbeit verfasst werden, im jeweils anderen Teilbereich wird dann eine 3-stündige Klausur geschrieben. Die abschließende mündliche Prüfung umfasst beide Teilbereiche und wird daher auch von beiden betreuenden Professoren geprüft.</p>
<p><strong>Bewertung</strong><br />
Das Studium des IT-Rechts in Passau ist umfassend und schafft einen guten Einblick in die Themenbereiche, mit denen man sich später als IT-Jurist beschäftigen wird. Einzig dem Bereich &#8220;IT-Vertragsgestaltung&#8221; kommt trotz seiner hohen Praxisrelevanz in meinen Augen zu kurz und könnte als eigenständige Vorlesung gehalten werden. Die Vorlesungen sind auf einem ansprechend hohen Niveau und die Betreuung ist wirklich zufriedenstellend. Studiumsrelevante Anfragen werden in der Regel noch am gleichen Tag beantwortet, selbst wenn die Anfrage erst am Abend gestellt wird. Neben den normalen Vorlesungen finden mehrmals im Laufe des dreisemestrigen Studiums schwerpunktspezifische Blockseminare statt, die von praktizierenden IT-Juristen gehalten werden, was eine praxisorientierte Ausbildung erst ermöglicht. Technische Vorkenntnisse werden zwar nicht vorausgesetzt; wer das IT- und Medienrecht aber vollständig erfassen will, sollte zumindest ein Interesse an technischen Detailfragen haben.</p>
<p><strong>Weiterführende Informationen</strong><br />
- <a href="http://www.jura.uni-passau.de/it-recht.html">http://www.jura.uni-passau.de/it-recht.html</a></p>
<p><strong>Eigener Erfahrungsbericht?</strong><br />
Sie studieren zur Zeit selbst das IT- und Medienrecht an einer Universität oder haben das Studium bereits erfolgreich abgeschlossen? Oder Sie haben einen Fachanwaltslehrgang IT-Recht besucht und möchten Ihre Erfahrungen mit anderen teilen? Dann <a href="http://www.netzrecht.org/kontakt/">schicken Sie uns einfach eine E-Mail</a> mit ihrem Erfahrungsbericht, den wir dann gerne auf netzrecht veröffentlichen!</p>
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