Update: BGH entscheidet über Haftung für verschlüsselte WLAN-Netze
20. März 2010 von Sebastian EhrhardtIn der Revision zu einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.07.2008 – Az.: 01.07.2008 – Az.: 11 U 52/07) hat der BGH am 18.03.2010 nun über die Frage verhandelt, ob der Anschlussinhaber eines offenen WLANs für Rechtsverletzungen haftet, welche Dritte über sein Netz begehen.
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