BGH: Google Bildersuche verletzt keine Urheberrechte
29. April 2010 von Sebastian EhrhardtDer unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden (Urteil vom 29. April 2010 – Az.: I ZR 69/08 – “Vorschaubilder”), dass Google nicht einer Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Bilder in der Bildersuche in Form von Vorschaubildern (sog. “Thumbnails”) dargestellt werden.
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