IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung – September 2009

Nachfolgend möchte ich monatlich einen Überblick über aktuelle Urteile aus dem Bereich des IT-Rechts geben. Im Monat September 2009 waren dies:

      LG Bamberg: Keine Auskunftspflicht von Anonymisierungsdiensten
      Das Landgericht Bamberg hatte sich Ende Juli (22.07.2009 – AZ.: 2 Qs 104/2009) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein sogenannter Anonymisierungsdient verpflichtet ist, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung Auskunft über Kundendaten einer IP-Adresse zu geben, wenn nur eine leichte Straftat vorliegt.
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      Die BDSG-Novelle II zum Bundesdatenschutzgesetz
      Am 01. September 2009 ist die BDSG-Novelle II des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten. Sie ist Teil eines ganzen Gesetzgebungspakets zur Novellierung des BDSG, das am 10. Juli 2009 verabschiedet wurde. Dieses Paket enthält drei BDSG-Novellen.
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      LG Hamburg: Cheatbots verstoßen gegen das UWG
      Cheatbots sind kleine Programme, die Computerspielern ihr „virtuelles Leben“ in Onlinespielen um einiges erleichtern: Entweder gelingt damit in sog. Ego-Shootern das Zielen auf den Gegner besser, es werden lästige Routineaufgaben übernommen oder sie nehmen dem Spieler das sog. „Farming“ (Aufsammeln von Gegenständen oder Rohstoffen) ab.
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      OLG Hamm: Unautorisierter Internetvertrieb von Bundesligakarten unzulässig
      Der Vertrieb von Bundesligakarten ist für Fußballvereine eine der Haupteinnahmequellen. Grundsätzlich haben die Bundesligavereine selbst den Verkauf ihrer Tickets in der Hand. In letzter Zeit gibt es aber vermehrt Internetportale, die größere Kontingente der Tickets aus unbekannten Quellen erwerben und diese gerade bei ausverkauften Spielen teuer weitervermitteln. Aus diesem Grund sind die Portale den Fußballvereinen oftmals – nicht zuletzt wegen der Befürchtung eines Schwarzmarkthandels – ein Dorn im Auge. Viele Vereine haben deshalb in Ihren AGB den unautorisierten Internetverkauf von Tickets kategorisch ausgeschlossen.
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      LG Hamburg: Strenge Haftung für Webhoster bei Persönlichkeitsverletzungen
      Wie das Landgericht Hamburg in einem Urteil (Beschluss v. 31.07.2009, Az. 325 O 85/09) Ende Juli entschied, haftet ein Webhoster ab Kenntnis selbst dann für rechtswidrige Inhalte, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Diese Verpflichtung bestehe selbst dann, wenn ihm gar kein unmittelbarer Zugriff auf die Daten seiner Kunden möglich sei, um die Veröffentlichung zu unterbinden.
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      welle.de – Anspruch auf Löschung eines Dispute-Eintrags
      Grundsätzlich gilt bei der Domain-Vergabe im Internet der Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst („first come, first serve“). Etwas anderes gilt nur dann, wenn jemand ein „besseres Recht“ gerade auf diese Domain vorweisen kann oder ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zur Domain eine gleich lautende Marke eingetragen ist oder Domains ohne ernsthaften Nutzerwillen registriert werden.
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      LG Köln: Veröffentlichung von Bildern in Personen-Suchmaschine unzulässig
      Personen-Suchmaschinen rücken in letzter Zeit vermehrt in den Blickpunkt der deutschen Gerichte: Nachdem bereits vor kurzem das OLG Hamm (Urteil v. 18.06.2009 – Az.: 1-4 U 53/09) entschied, dass die Suchmaschine yasni.de im Hidden Text nicht den Namen eines Wettbewerbers enthalten darf, hatte sich nun das LG Köln mit der Frage zu beschäftigen, wie es um die Veröffentlichung von Bildern steht.
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Autor dieses Artikels: Sebastian Ehrhardt

Sebastian ist Student der Rechtswissenschaft an der Universität Passau im Schwerpunktbereich "Staat, Information und Kommunikation" und beschäftigt sich mit Rechtsfragen der Informations- und Kommunikationstechnologie. Seine Seminararbeit verfasste er zum Thema "Die Haftung der Betreiber ungesicherter W-LAN für Schutzrechtsverletzungen durch Dritte". Derzeit bereitet er sich auf das erste Staatsexamen vor.

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