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Geistiges Eigentum

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Premium-Nutzer von kino.to müssen mit Strafverfolgung rechnen
Nachdem ein Richter des AG Leipzig in einem "obiter dictum" von der Strafbarkeit der Nutzer des ehemaligen Streaming-Portals kino.to sprach, und auch ich diese Ansicht keineswegs als abwegig betrachte, hat nun - wie heise und kanzlei.biz berichtet - die Generalstaatsanwaltschaft Dresden angekündigt, gegen bestimmte Nutzer ein Strafverfahren einzuleiten.
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Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nur bei fehlerfreier P2P-Ermittlungssoftware
Um an die Identität von Tätern einer Urheberrechtsverletzung zu gelangen, eröffnet das Gesetz in § 101 UrhG dem Rechteinhaber einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch. Insbesondere bei Rechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen besteht für Rechteinhaber ein großes Interesse an der Identität des Rechtsverletzers, da hier meist nur die IP-Adresse des Täters bekannt sein wird. das OLG Köln hatte zu entscheiden, unter welchen Umständen der Auskunftsanspruch besteht.
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Einbinden von fremden Videos und Bildern per “Embedded Content” zulässig?
Aus technischer Sicht ist das Einbinden von Medieninhalten aus anderen Seiten (z.B. Videos von YouTube, Bilder von flickr, etc.) kein Problem mehr. Aus juristischer Sicht ist umstritten, ob das Einbinden solchen "Embedded Contents" eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das OLG Düsseldorf hatte vor kurzem die rechtliche Zulässigkeit der Einbindung solcher Inhalte zu entscheiden.
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BGH: (Erneut) keine Haftung für Rechtsverletzungen durch Thumbnails in Google Bildersuche
Bereits im April 2010 hatte der BGH entschieden, dass die Bildersuche von Google keine Urheberrechte verletzt. Im Oktober 2011 hatte der BGH nun abermals über die urheberrechtliche Zulässigkeit der "Thumbnails" in Googles Bildersuche zu entscheiden.
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Sind Fotografien von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern zulässig?
Werden Lichtbilder ohne Einwilligung des Urhebers auf irgendeine Weise verwertet i.S.d. § 15 UrhG, so stellt diese Verwertung ohne Frage einen Urheberrechtsverstoß dar. Das KG Berlin hatte vor kurzem zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn eine Fotografie lediglich abfotografiert wird.
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Veröffentlichung eines Bildes auf Twitter ohne Einwilligung kann unzulässig sein
Grundsätzlich muss es niemand gem. § 22 KunstUrhG hinnehmen, dass Bilder von der eigenen Person auf irgendeine Weise (also auch im Internet) ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Der Einwilligung bedarf es gem. § 23 KunstUrhG nur in bestimmten Ausnahmefällen nicht. Das Landgericht Köln hatte zu entscheiden, ob die Veröffentlichung eines Bildes eines Fotojournalisten auf Twitter zulässig sein kann.
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Schadensersatz bei unzulässiger Verwendung eines Sprachwerks
Gedichte, welche die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, sind durch das Urheberrecht als geschützt anzusehen. Wird ein solches Gedichtswerk dann ohne Berechtigung oder auf eine Art und Weise verwendet, für welche der Urheber kein Nutzungsrecht eingeräumt hat, ist ein Urheberrechtsverstoß gegeben. Einen solchen Fall hatte das AG Düsseldorf in einer Entscheidung von März 2011 zu entscheiden.
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Motorola darf Verkauf von iPhone & iPad in Deutschland stoppen
Zwischen den Smartphone Herstellern wie Apple, Samsung, etc. ist im Verlauf des Jahres 2011 zu einer Reihe von Patentrechtsstreitigkeiten gekommen, wobei insbesondere der Rechtsstreit zwischen Motorola und Apple, der nun vor das Landgericht Mannheim (Urteil vom 09.12.2011 - Az.: 7 O 122/11) gelangt ist, von großer Bedeutung sein kann.
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Ist bereits das Anschauen von rechtswidrigen Internetstreams nach Art von kino.to strafbar?
Das Amtsgericht Leipzig muss sich seit kurzem mit der Strafbarkeit der Betreiber des ehemaligen Streaming-Portals kino.to befassen, die im Juni 2011 durch die Polizei festgenommen wurden. Dabei sprach es nun in einem Verfahren in einem "obiter dictum" auch von der Strafbarkeit der Nutzer, die sich die Internet-Streams lediglich ansehen.
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Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing trotz mangelndem eigenen PC
In einem kuriosen Fall vor dem Amtsgericht München (Urteil vom 23.11.2011 – Az.: 142 C 2564/11) verurteilte das Gericht die Inhaberin eines Internetanschlusses im Rahmen der Störerhaftung auf Zahlung der dem Rechteinhaber enstandenen Abmahnkosten, obwohl Erstere selbst gar keinen eigenen PC mehr besaß.
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Ist die Veröffentlichung von Bildern eines Kunstwerks ohne Einwilligung des Künstlers zulässig?
Wird ein Kunstwerk ohne die Einwilligung des jeweiligen Urhebers fotografiert, ist darin grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung zu sehen. Das LG Berlin ging auch dann von keiner Ausnahme aus, wenn das Bild in einer Online-Datenbank veröffentlicht wird.
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Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 2 UrhG auch gegen Sharehoster?
Während ein (Dritt-)Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 2, 9 UrhG gegen Internetprovider in Filesharing-Fällen über Tauschbörsen die Regel ist, hatte sich das Oberlandesgericht Köln in einer Entscheidung von Ende Märze mit der Frage zu befassen, ob auch Urheberrechtsverletzungen bei Sharehostern (z.B. Rapidshare, Uploaded.to etc.) nachvollziehbar sind.
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Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre
Ein kurzer Hinweis auf eine Entscheidung des europäischen Ministerrats in Brüssel vom Montag: Mit qualifizierter Mehrheit wurde beschlossen, dass die bisherig geltende Schutzfrist von Tonträgern von 50 Jahren nach Erscheinen des Tonträgers (in Deutsschland: § 85 Abs. 3 Satz 1 UrhG als lex specialis zu § 64 Abs. 1 UrhG) europaweit auf 70 Jahre angehoben wird. Diese Entscheidung des EU-Ministerrats muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
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IP-Adresse als Bestandsdatum bei nur einem Upload zum Sharehoster?
Die Differenzierung zwischen Bestands- und Verkehrsdaten bei einem Auskunftsanspruch gegen einen Internet-Provider ist relativ einfach. Einfach gesagt sind Bestandsdaten die "Kundendaten", die sich während des gesamten Vertragsverhältnis nicht ändern, und die Verkehrsdaten jene Daten, welche bei jedem neuen Verkehrsaufbau neu verarbeitet werden. Es entspricht mittlerweile wohl der herrschenden Ansicht, eine IP-Adresse als ein sogenanntes Verkehrsdatum i.S.v. § 3 Nr. 30 TKG anzusehen und den Rechteinhaber folglich im Rahmen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen einen Internetprovider zu verpflichten, eine richterlichen Anordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG zu beantragen. Fraglich ist allerdings, ob dies bei nur einem Upload bei einem Sharehoster anders zu beurteilen ist.
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www.kino.to & Co. – Urheberrechtliche Zulässigkeit von Video-Streams (Update!)
Immer wieder in die Diskussion geraten Video Portale wie kino.to, YouTube und Co. vor allem im Hinblick auf die dort angebotenen Video Streams von urheberrechtlich geschützten Werken (wie aktuelle Kinofilme, TV-Serien etc.), weswegen ich mir dachte, das Ganze aus urheberrechtlicher Sicht mal genauer anzuschauen.
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