Keine Netzsperren ab 1. August! Zugangserschwerungsgesetz tritt vorerst nicht in Kraft
31. Juli 2009 von Sebastian EhrhardtWer davon ausging, dass ihm ab dem morgigen Samstag das ein oder andere Stopp-Schild im Internet begegne, liegt weit daneben: Wie heise online bestätigte, wird es ab dem 01. August 2009 vorerst keine Netzsperren im Internet für Seiten mit kinderpornographischen Inhalten geben. Dazu hätte das Normenwerk am vergangenen Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, was aber nicht der Fall ist. (via)
Thomas Hoeren:
“Durch die Richtlinie 98/48/EG zur Einführung einer gesetzgeberischen Transparenz für die Dienste der Informationsgesellschaft gilt seit 1999 gerade bei nationalen Plänen für Internetsperren das schon zuvor auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften anzuwendende Informationsverfahren bei nationalen Gesetzgebungsvorhaben, um auch hier einen stabilen, transparenten und innerhalb des Binnenmarktes kohärenten Rechtsrahmen zu gewährleisten. Das Verfahren soll eine Koordinierung auf Gemeinschaftsebene sicherstellen und eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit durch Zersplitterung, Überregulierung und rechtliche Inkohärenzen durch innerstaatliche Einzelregelungen verhindern helfen.
Die Mitgliedstaaten müssen deshalb Gesetzgebungsvorhaben auf diesem Gebiet im Entwurfsstadium notifizieren und der Kommission und anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zu Bemerkungen oder ausführlichen Stellungnahmen geben, weshalb ihnen eine Stillhaltepflicht während der Durchführung des Verfahrens auferlegt wird.
Die Notifizierungspflicht der Richtlinie betrifft nicht schlechthin alle nationalen Regelungen, die die Dienste der Informationsgesellschaft in irgendeiner Weise berühren, sondern gilt lediglich für eine bestimmte Kategorie nationaler Maßnahmen, nämlich diejenigen nationalen Vorschriften, die speziell auf die Dienste der Informationsgesellschaft abzielen.” (via)
Zur Zeit befindet sich das Gesetz im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Nachdem die Notifizierung erfolgt ist, besteht eine Stillhaltepflicht von drei Monaten, sodass die Vorschrift auf nationaler Ebene während dieser Frist nicht endgültig verabschiedet werden kann. Eine endgültige Umsetzung ist damit wohl erst Anfang November denkbar, sofern Bundespräsident Köhler das Gesetz auch wirklich ausfertigt.
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Webseite | 13. Dezember 2009 um 20:51 Uhr
Gerade im Internet bedarf es europarechtlich einheitliche Regelungen. Es darf nicht in Österreich eine Internetseite erlaubt sein, die in Deutschland gegen den Jugendschutz verstößt. Dies würde auch gegen die europarechtlich zu gewährleistende Dienstleistungsfreiheit verstoßen.