Motorola darf Verkauf von iPhone & iPad in Deutschland stoppen
von Sebastian Ehrhardt | Kurzlink: http://netzrecht.org/?p=1623
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Zwischen den Smartphone Herstellern wie Apple, Samsung, etc. ist im Verlauf des Jahres 2011 zu einer Reihe von Patentrechtsstreitigkeiten gekommen, wobei insbesondere der Rechtsstreit zwischen Motorola und Apple, der nun vor das Landgericht Mannheim (Urteil vom 09.12.2011 – Az.: 7 O 122/11) gelangt ist, von großer Bedeutung sein kann.
Motorola ist Inhaber eines GPRS Patents mit Namen „Euopean Patent – 1010336 (B1)”, welches Apple in seinen iPhones und GSM-fähigen iPads verbaut hat, ohne sich eine Genehmigung von Motorola einzuholen. Apple bestritt die Patentverletzung nicht und unterbreitete Motorola ein Lizenzierungsangebot, welches Motorola jedoch ablehnte, da Apple keinen Schadensersatz für bereits erfolgte Verkäufe anbot und lediglich für die Zukunft Lizenzgebühren bezahlen wollte. Motorola beschritt in der Folge den Rechtsweg.
Die Mannheimer Richter gaben Motorola Recht, da ein Lizenzangebot auch die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht für die Vergangenheit beinhalten müsse.
Das Verhalten Apples sei ihrer Ansicht nach als widersprüchlich anzusehen, da Apple zwar das Patent mit einem Lizenzangebot für die Zukunft anerkenne, jedoch gerade Schadensersatzansprüche für die Vergangenheit für nichtig erklären lassen wolle. Apple darf damit in Deutschland keine iPhone- und iPad-Modelle mit UMTS in den Verkehr bringen und ist verpflichtet, für alle zurückliegenden Patentverletzungen Schadensersatz zu zahlen. Zudem müsse Apple auflisten, wie viele Geräte seit dem 19. April 2003 verkauft wurden, in denen das Patent genutzt wurde, damit es Motorola ermöglicht werde, den Schadensersatz zu beziffern. (via)
Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass das Urteil nicht rechtskräftig wird und Apple rechtzeitig Rechtsmittel einlegt. Theoretisch könnte Motorola bereits jetzt diesen Verkaufsstopp erwirken, müsste dann allerdings im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Million Euro zahlen – ein beträchtlicher Betrag, der jedoch angesichts der Reichweite der Apple Produkte und dem wirtschaftlichen Umfang der Klage keineswegs verfehlt ist – und dabei noch weit unter den von Apple beantragten 2 Milliarden Euro liegt. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht mehr, sobald ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Wird das Urteil jedoch tatsächlich rechtskräftig, kann nicht nur Motorola den Verkauf des iPhones und der iPads verbieten, sondern es droht Apple für jedes (!) verkaufte Endgerät mit dem streitigen Patent ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.

@netzrecht 100 Mio. Euro Sicherheitsleistung für die vorläufige Vollsteckbarkeit… Das sollte Motorola die Sache sicher wert sein.
Motorola darf Verkauf von iPhone stoppen: http://t.co/CSbCFLHR
@redaktionaer Kenne die Umsatzzahlen von Motorola nicht, aber klingt verkraftbar
(insb. weil die Sicherheitsleistung ja nach rechtskräftigem Urteil zurückgefordert werden kann)