Premium-Nutzer von kino.to müssen mit Strafverfolgung rechnen
von Sebastian Ehrhardt | Kurzlink: http://netzrecht.org/?p=1782
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Nachdem ein Richter des AG Leipzig in einem “obiter dictum” von der Strafbarkeit der Nutzer des ehemaligen Streaming-Portals kino.to sprach, und auch ich diese Ansicht keineswegs als abwegig betrachte, hat nun – wie heise und kanzlei.biz berichtet – die Generalstaatsanwaltschaft Dresden angekündigt, gegen bestimmte Nutzer ein Strafverfahren einzuleiten.
Bislang war unklar, ob sich überhaupt solche Daten auf den Rechnern von kino.to befanden. Nach eigenen Angaben der Staatsanwaltschaft konnte sie bei der Beschlagnahme der Rechner der Betreiber des ehemaligen Streaming-Dienstes jedoch ermitteln, welche Nutzer welche Inhalte auf der Seite wie oft aufgerufen haben. Den Großteil der einstigen Nutzer des Filmportals will die Staatsanwaltschaft jedoch nicht kriminalisieren, sondern nur jene Nutzer, die über einen Premium-Account verfügten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags (via PayPal) in der Lage waren, die Inhalte werbefrei und ohne Begrenzung anzusehen.
Nach Angaben der Staatsanwalt werde also lediglich geprüft,
“[...] ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben.” (via)
Es ist daher wohl eher unwahrscheinlich, dass Nutzer, die kein Abonnement bei kino.to hatten, mit einer Strafverfolgung rechnen müssen.
