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Umfrage: Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?

Dienstag, August 4th, 2009

Ursula von der Leyen gab in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt folgenden Kommentar von sich:

abendblatt.de: Sie argumentieren, Grundregeln unserer Gesellschaft müssten online wie offline gelten. Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?

Von der Leyen: Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.

…unterstellen immer mehr Blogs der Familienministerin die böse Absicht, das komplette Internet “reinigen” zu wollen, was sich anhand solcher Aussagen auch langsam nicht mehr von der Hand weisen lässt.

Beim elektrischen Reporter stellt Mario Sixtus im openreichstag’s Channel in YouTube heute folgende Frage an die Netzgemeinde:

Wir tun es dem ZDF gleich und stellen folgende Frage den Lesern von netzrecht:

Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?

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Keine Netzsperren ab 1. August! Zugangserschwerungsgesetz tritt vorerst nicht in Kraft

Freitag, Juli 31st, 2009

Thomas Hoeren:
“Durch die Richtlinie 98/48/EG zur Einführung einer gesetzgeberischen Transparenz für die Dienste der Informationsgesellschaft gilt seit 1999 gerade bei nationalen Plänen für Internetsperren das schon zuvor auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften anzuwendende Informationsverfahren bei nationalen Gesetzgebungsvorhaben, um auch hier einen stabilen, transparenten und innerhalb des Binnenmarktes kohärenten Rechtsrahmen zu gewährleisten. Das Verfahren soll eine Koordinierung auf Gemeinschaftsebene sicherstellen und eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit durch Zersplitterung, Überregulierung und rechtliche Inkohärenzen durch innerstaatliche Einzelregelungen verhindern helfen.

Die Mitgliedstaaten müssen deshalb Gesetzgebungsvorhaben auf diesem Gebiet im Entwurfsstadium notifizieren und der Kommission und anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zu Bemerkungen oder ausführlichen Stellungnahmen geben, weshalb ihnen eine Stillhaltepflicht während der Durchführung des Verfahrens auferlegt wird.

Die Notifizierungspflicht der Richtlinie betrifft nicht schlechthin alle nationalen Regelungen, die die Dienste der Informationsgesellschaft in irgendeiner Weise berühren, sondern gilt lediglich für eine bestimmte Kategorie nationaler Maßnahmen, nämlich diejenigen nationalen Vorschriften, die speziell auf die Dienste der Informationsgesellschaft abzielen.” (via)

Zur Zeit befindet sich das Gesetz im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Nachdem die Notifizierung erfolgt ist, besteht eine Stillhaltepflicht von drei Monaten, sodass die Vorschrift auf nationaler Ebene während dieser Frist nicht endgültig verabschiedet werden kann. Eine endgültige Umsetzung ist damit wohl erst Anfang November denkbar, sofern Bundespräsident Köhler das Gesetz auch wirklich ausfertigt.

Hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz Aussicht auf Erfolg?

Mittwoch, Juli 8th, 2009

Diese müssen sich also quasi vorab mit der Frage beschäftigen, ob eine Verfassungsbeschwerde1 gegen ein letztinstanzliches Urteil, das die Sperrung einer Internetseite auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes bestätigt, durch den Betroffenen wegen einer Verletzung der Artikel 5 und/oder 10 GG Aussicht auf Erfolg hat und nehmen damit quasi die vermutlich anstehende Arbeit des Bundesverfassungsgerichts vorweg. (via)

Den Sachverhalt zu der Ferienhausarbeit findet man unter diesem Link. (via)

Sobald eine offizielle “Lösung” zu dem Sachverhalt vom Lehrstuhl Degenhart veröffentlicht wird, findet ihr diese selbstverständlich auch auf netzrecht.org!

Weiterführende Hinweise:

  1. Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Deutschland, mit dem Personen vor einem Verfassungsgericht eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen können, vgl. Wikipedia. ()

Kurznachrichten


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Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?

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Dr. Wachs: Sehr übersichtlicher Artikel. Online-Gaming ist ein richtiges Problem geworden. Nichts ahnend tauschen...
S. H.: @Update2 Scheint wirklich nicht mehr zu funktionieren
T.S.: Gerade im Internet bedarf es europarechtlich einheitliche Regelungen. Es darf nicht in Österreich eine...
TS: Das Stoppschild ist Unsinn. Staatliche Stellen können sich direkt an die Suchmaschinenbetreiber und Provider...
Profan: www.providerzensur.de Denn nicht alle Provider zensieren..!

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