Umfrage: Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?
Dienstag, August 4th, 2009Ursula von der Leyen gab in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt folgenden Kommentar von sich:
abendblatt.de: Sie argumentieren, Grundregeln unserer Gesellschaft müssten online wie offline gelten. Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?
Von der Leyen: Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.
…unterstellen immer mehr Blogs der Familienministerin die böse Absicht, das komplette Internet “reinigen” zu wollen, was sich anhand solcher Aussagen auch langsam nicht mehr von der Hand weisen lässt.
Beim elektrischen Reporter stellt Mario Sixtus im openreichstag’s Channel in YouTube heute folgende Frage an die Netzgemeinde:
Wir tun es dem ZDF gleich und stellen folgende Frage den Lesern von netzrecht:









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