<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: www.kino.to &amp; Co. &#8211; Urheberrechtliche Zulässigkeit von Video-Streams</title>
	<atom:link href="http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/</link>
	<description>netzrecht.org ist ein Blawg zum Thema Recht in der digitalen Gesellschaft. Aktuelle Entwicklungen und Geschehnisse im Netz sollen unter rechtlichen Aspekten analysiert werden. Du möchtest mehr erfahren?</description>
	<lastBuildDate>Thu, 02 Sep 2010 20:14:32 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.1</generator>
	<item>
		<title>Von: Sebastian Ehrhardt</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-2145</link>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 20:14:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-2145</guid>
		<description>@nunja nur der Urheber hat das Recht, das Werk zu vervielfältigen oder die Filmwerke auf bestimmte Art und Weise zu nutzen. Ich schätze, der Urheber deiner Filme hat dir die Nutzungsrechte daran nicht eingeräumt, oder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@nunja nur der Urheber hat das Recht, das Werk zu vervielfältigen oder die Filmwerke auf bestimmte Art und Weise zu nutzen. Ich schätze, der Urheber deiner Filme hat dir die Nutzungsrechte daran nicht eingeräumt, oder?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sebastian Ehrhardt</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-2144</link>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 20:09:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-2144</guid>
		<description>@kai: deine beiden argumente (fehlende sync in online-videotheken, kein kino mit o-ton) können dir selbstverständlich nicht in einem rechtsstreit helfen. Sie stellen auch keine Rechtfertigung (bzw. &quot;Schranke&quot; im urheberrechtlichen Sinn) für das &quot;illegale Anschauen&quot; von Filmen im Internet dar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@kai: deine beiden argumente (fehlende sync in online-videotheken, kein kino mit o-ton) können dir selbstverständlich nicht in einem rechtsstreit helfen. Sie stellen auch keine Rechtfertigung (bzw. &#8220;Schranke&#8221; im urheberrechtlichen Sinn) für das &#8220;illegale Anschauen&#8221; von Filmen im Internet dar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: kai</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-2089</link>
		<dc:creator>kai</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 12:30:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-2089</guid>
		<description>danke für die infos...was mich sehr interessieren würde ist folgendes: ich persönlich sehe mir filme / serien im O-Ton an, da ich die Qualität von Filmen durch die deutsche Synchronisation als nicht akzeptabel empfinde...nun habe ich aber auch bei legalen videoportalen und onlinevideotheken (selbst im itunes store) nie die möglichkeit solche filme im oton zu sehen, obwohl es technisch ganz einfach zu realisieren wäre...kann mir so etwas in einem entsprechenden rechtstreit helfen...noch dazu, wenn in keinem kino in einem umkreis von 100km film im o-ton gezeigt werden....da kann ich ja nur &quot;illegal&quot; gucken ...danke, grüße, kai</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>danke für die infos&#8230;was mich sehr interessieren würde ist folgendes: ich persönlich sehe mir filme / serien im O-Ton an, da ich die Qualität von Filmen durch die deutsche Synchronisation als nicht akzeptabel empfinde&#8230;nun habe ich aber auch bei legalen videoportalen und onlinevideotheken (selbst im itunes store) nie die möglichkeit solche filme im oton zu sehen, obwohl es technisch ganz einfach zu realisieren wäre&#8230;kann mir so etwas in einem entsprechenden rechtstreit helfen&#8230;noch dazu, wenn in keinem kino in einem umkreis von 100km film im o-ton gezeigt werden&#8230;.da kann ich ja nur &#8220;illegal&#8221; gucken &#8230;danke, grüße, kai</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nunja</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-1939</link>
		<dc:creator>nunja</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 08:59:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-1939</guid>
		<description>mal eine andere frage..in meiner bibliothek..werden auch &quot;filme&quot; angeboten..die man &quot;kostelos&quot;-eigentlich-sich ausleihen kann und dann sich anschaut..

ich bezweifele das meine bibliothek..die &quot;rechte&quot; vom urheber hat.

wie schauts damit eigentlich aus?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>mal eine andere frage..in meiner bibliothek..werden auch &#8220;filme&#8221; angeboten..die man &#8220;kostelos&#8221;-eigentlich-sich ausleihen kann und dann sich anschaut..</p>
<p>ich bezweifele das meine bibliothek..die &#8220;rechte&#8221; vom urheber hat.</p>
<p>wie schauts damit eigentlich aus?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: &#8658; filme online legal?? @ Politik &#38; Gesellschaft</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-1114</link>
		<dc:creator>&#8658; filme online legal?? @ Politik &#38; Gesellschaft</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 10:42:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-1114</guid>
		<description>[...]  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...]  [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: anonym</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-153</link>
		<dc:creator>anonym</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Aug 2009 13:26:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-153</guid>
		<description>Irgendwelche fundierten Gegenansichten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Irgendwelche fundierten Gegenansichten?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: anonym</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-116</link>
		<dc:creator>anonym</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 15:23:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-116</guid>
		<description>Ich sehe eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung darin, Filme kostenlos zu sehen, für die in anderen Portalen ein Entgelt pro Stream erhoben wird. MfG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich sehe eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung darin, Filme kostenlos zu sehen, für die in anderen Portalen ein Entgelt pro Stream erhoben wird. MfG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: authorized1</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-47</link>
		<dc:creator>authorized1</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 14:07:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-47</guid>
		<description>Ob an sich legal ider nicht ist die eine Frage, die andere ist ob man das einem überhaupt nachweisen kann um ihn z.B. abzumahnen. Weil wenn das nicht nachweisbar ist, ist es mir dann völlig egal ob legal oder illegal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ob an sich legal ider nicht ist die eine Frage, die andere ist ob man das einem überhaupt nachweisen kann um ihn z.B. abzumahnen. Weil wenn das nicht nachweisbar ist, ist es mir dann völlig egal ob legal oder illegal.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Adrian</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-46</link>
		<dc:creator>Adrian</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 17:45:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-46</guid>
		<description>Naja, bei den berechtigten Interessen des Rechteinhabers kann es ja nicht darauf ankommen, dass eine Rechtsverletzung in der Masse untergeht. Gerade wenn Urheberrechtsverletzungen massenhaft auftreten, dürfte man ein berechtigtes Interesse des Rechteinhabers auch im Einzelfall annehmen können. 

Insofern halte ich es auch gar nicht für so problematisch, die Frage zu beantworten, wann genau eine &quot;rechtmäßige Nutzung eines Werkes ermöglicht&quot; wird. &quot;Rechtmäßig&quot; kann sie nur dann sein, wenn der Nutzer seine ihm zustehenden Nutzungsrechte damit ausüben will. Zum Beispiel indem er eine gekaufte Software in den Arbeitsspeicher lädt.

Nur um das klarzustellen: Ich bin kein radikaler Filesharing-Gegner. Mir geht es hier nur um systematische Fragen, unabhängig vom Ergebnis.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Naja, bei den berechtigten Interessen des Rechteinhabers kann es ja nicht darauf ankommen, dass eine Rechtsverletzung in der Masse untergeht. Gerade wenn Urheberrechtsverletzungen massenhaft auftreten, dürfte man ein berechtigtes Interesse des Rechteinhabers auch im Einzelfall annehmen können. </p>
<p>Insofern halte ich es auch gar nicht für so problematisch, die Frage zu beantworten, wann genau eine &#8220;rechtmäßige Nutzung eines Werkes ermöglicht&#8221; wird. &#8220;Rechtmäßig&#8221; kann sie nur dann sein, wenn der Nutzer seine ihm zustehenden Nutzungsrechte damit ausüben will. Zum Beispiel indem er eine gekaufte Software in den Arbeitsspeicher lädt.</p>
<p>Nur um das klarzustellen: Ich bin kein radikaler Filesharing-Gegner. Mir geht es hier nur um systematische Fragen, unabhängig vom Ergebnis.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: renner</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-45</link>
		<dc:creator>renner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 13:11:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-45</guid>
		<description>Hi,
heißt das jetzt, dass man sich die Filme streamen darf oder nicht? Wer tut in dem Fall kino.to etwas illegales? Der Uploader? Der Betreiber? Der Nutzer?
Ich blick da nicht so ganz durch.
Danke eine Antwort</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,<br />
heißt das jetzt, dass man sich die Filme streamen darf oder nicht? Wer tut in dem Fall kino.to etwas illegales? Der Uploader? Der Betreiber? Der Nutzer?<br />
Ich blick da nicht so ganz durch.<br />
Danke eine Antwort</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Aktuelle Kinofilme per Stream? Was sagt das Gesetz dazu? &#124; Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-44</link>
		<dc:creator>Aktuelle Kinofilme per Stream? Was sagt das Gesetz dazu? &#124; Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 10:37:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-44</guid>
		<description>[...] Ehrhardt, von netzrecht.org, war da schon fleißiger und hat einmal die rechtlichen Grundlagen zusammengefaßt. Jeder der Seiten wie Kino.to etc nutzt, sollte dort einmal vorbeischauen. Eventuell erspart es [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Ehrhardt, von netzrecht.org, war da schon fleißiger und hat einmal die rechtlichen Grundlagen zusammengefaßt. Jeder der Seiten wie Kino.to etc nutzt, sollte dort einmal vorbeischauen. Eventuell erspart es [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sebastian Ehrhardt</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-43</link>
		<dc:creator>Sebastian Ehrhardt</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jul 2009 22:09:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-43</guid>
		<description>@Adrian Vielen Dank für deinen interessanten Kommentar! 

Hinsichtlich Abs. 5: &quot;berechtigte Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden.&quot; halte ich nicht für einschlägig. Die Klickrate auf EINER Videoplattform für EINEN Stream EINES Films (man bedenke, dass öfters auch zu einem Film mehrere Streams angeboten werden, jedoch müssen diese einzeln betrachtet werden) sich deutlich im Promillebereich finden dürften, weswegen keine &quot;ungebührliche Verletzung&quot; vorliegt.

Deinen Einwand hinsichtlich Abs. 1 halte ich für berechtigt. Allerdings lässt sich trefflich darüber streiten, wann eine &quot;rechtmäßige Nutzung eines Werkes ermöglicht&quot; wird. Insbesondere wenn man das Merkmal als subjektives Merkmal ansieht, wird man nicht selten zum Ergebnis kommen müssen, dass es nicht erkennbar ist, ob dies wirklich einen unrechtmäßigen Nutzungszweck darstellt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Adrian Vielen Dank für deinen interessanten Kommentar! </p>
<p>Hinsichtlich Abs. 5: &#8220;berechtigte Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden.&#8221; halte ich nicht für einschlägig. Die Klickrate auf EINER Videoplattform für EINEN Stream EINES Films (man bedenke, dass öfters auch zu einem Film mehrere Streams angeboten werden, jedoch müssen diese einzeln betrachtet werden) sich deutlich im Promillebereich finden dürften, weswegen keine &#8220;ungebührliche Verletzung&#8221; vorliegt.</p>
<p>Deinen Einwand hinsichtlich Abs. 1 halte ich für berechtigt. Allerdings lässt sich trefflich darüber streiten, wann eine &#8220;rechtmäßige Nutzung eines Werkes ermöglicht&#8221; wird. Insbesondere wenn man das Merkmal als subjektives Merkmal ansieht, wird man nicht selten zum Ergebnis kommen müssen, dass es nicht erkennbar ist, ob dies wirklich einen unrechtmäßigen Nutzungszweck darstellt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Adrian</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-42</link>
		<dc:creator>Adrian</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jul 2009 12:36:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-42</guid>
		<description>Ich sehe das mit § 44a UrhG nicht so einfach. In der Multimedia-Richtlinie (2001/29/EG) sieht Art. 5 Abs. 1 nämlich als zusätzliches Kriterium vor, dass durch die flüchtige Vervielfältigung dem Nutzer eine &quot;rechtmäßige Nutzung&quot; ermöglicht werden muss, damit die Schranke greift. Bei illegalen Streaming-Angeboten wird dem Nutzer aber gerade keine rechtmäßige(!), sondern eine rechtswidrige(!) Nutzung ermöglicht.

In Art. 5 Abs. 5 sagt die Multimedia-Richtlinie außerdem:

&quot;Die [...] Ausnahmen und Beschränkungen [also auch die flüchtige Kopie] dürfen nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden, in denen die normale Verwertung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands nicht beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden.&quot;

Der deutsche Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, das wörtlich im Gesetz aufzunehmen, weil wer davon ausging, dass sich das schon aus der Systematik der Schrankenregelungen ergibt (v. Welser in Wandtke/Bullinger, § 44a Rn. 22). 

Hier muss also zumindest eine Abwägung mit den Interessen der Rechteinhaber stattfinden. Einfach bei der &quot;eigenständigen wirtschaftlichen Bedeutung&quot; auszusteigen, greift m.E. zu kurz.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich sehe das mit <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/44a.html" target="_blank" title="&sect; 44a UrhG: Vor&uuml;bergehende Vervielf&auml;ltigungshandlungen">§ 44a UrhG</a> nicht so einfach. In der Multimedia-Richtlinie (2001/29/EG) sieht Art. 5 Abs. 1 nämlich als zusätzliches Kriterium vor, dass durch die flüchtige Vervielfältigung dem Nutzer eine &#8220;rechtmäßige Nutzung&#8221; ermöglicht werden muss, damit die Schranke greift. Bei illegalen Streaming-Angeboten wird dem Nutzer aber gerade keine rechtmäßige(!), sondern eine rechtswidrige(!) Nutzung ermöglicht.</p>
<p>In Art. 5 Abs. 5 sagt die Multimedia-Richtlinie außerdem:</p>
<p>&#8220;Die [...] Ausnahmen und Beschränkungen [also auch die flüchtige Kopie] dürfen nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden, in denen die normale Verwertung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands nicht beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden.&#8221;</p>
<p>Der deutsche Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, das wörtlich im Gesetz aufzunehmen, weil wer davon ausging, dass sich das schon aus der Systematik der Schrankenregelungen ergibt (v. Welser in Wandtke/Bullinger, § 44a Rn. 22). </p>
<p>Hier muss also zumindest eine Abwägung mit den Interessen der Rechteinhaber stattfinden. Einfach bei der &#8220;eigenständigen wirtschaftlichen Bedeutung&#8221; auszusteigen, greift m.E. zu kurz.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Zulässigkeit von Video-Streams (Kino.to &#38; Co.) &#124; www.Gegen-Abzocke.com</title>
		<link>http://netzrecht.org/www-kino-to-co-urheberrechtliche-zulaessigkeit-von-video-streams/comment-page-1/#comment-41</link>
		<dc:creator>Zulässigkeit von Video-Streams (Kino.to &#38; Co.) &#124; www.Gegen-Abzocke.com</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jul 2009 12:32:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzrecht.org/?p=158#comment-41</guid>
		<description>[...] dieser Angebote wird indes kontrovers diskutiert. So widmet auch Sebastian Ehrhardt seinen lesenswerten Aufsatz diesem Problemkreis. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Benutzung solcher Seiten [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] dieser Angebote wird indes kontrovers diskutiert. So widmet auch Sebastian Ehrhardt seinen lesenswerten Aufsatz diesem Problemkreis. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Benutzung solcher Seiten [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
